Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Angelegenheit wurde vom Rat der Gemeinde Hohenhameln in der Sitzung am 15.12.2016 wegen weiteren Beratungsbedarfs zurück an den Ortsrat Hohenhameln verwiesen. Der Ortsrat hat sich daraufhin in einer Arbeitssitzung am 06.02.2017 nochmals mit der Thematik befasst. Das Ergebnis wurde vom Ortsrat in der Sitzung am 02.03.2017 einstimmig empfohlen. Auf Grundlage der vom Ortsrat befürworteten Variante wurde die beigefügte Vorplanung für die Maßnahme von einem Planungsbüro erarbeitet. Dabei wurden folgende Abweichungen vorgenommen: - In dem im Vorfeld stattgefundenen Ortstermin mit den betroffenen Nahverkehrsunternehmen haben sich diese für den Rückbau der vorhandenen Haltebucht ausgesprochen. Dadurch ergibt sich wegen des Begegnungsverkehrs eine erforderliche Straßenbreite von 7 m. - Auf die Beleuchtung der Staudenbeete wird aus Kostengründen verzichtet. - Die vorhandene Buswartehalle wird auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzt und auf der Nordseite ein tieferer Unterstand etwa in der Mitte des Haltebereiches aufgestellt. Die auf dieser Basis durchgeführte Kostenermittlung ergibt eine Summe von rd. 210.000 €. Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen auf die zusätzliche Neupflasterung der Gehwege zurück zu führen. Die Planung muss noch mit den Straßenbaulastträgern der einmündenden Straßen (Bundesstraße 494 und Kreisstraße 35) abgestimmt werden.
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Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 15.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Evtl. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von max. 53% der Bruttokosten. Straßenbaubeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung.
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