Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen gefasst (siehe Vorlage Nr. 2017/034). Zusätzlich zu den genannten Änderungen soll auch der Verlauf der Verkehrsflächen korrigiert werden, um die Größe der Baugrundstücke der gegenwärtigen Nachfrage anzupassen.
Die Planungskosten werden von dem Erschließungsträger getragen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 28.04.2017 von der Planänderung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 11.05.2017 stattgefunden. Die anwesenden Bürger/-innen haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Ein Planentwurf und die Begründung sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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