Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Das Kirchenkreisamt Peine hatte mit Schreiben vom 23.02.2017/09.03.2017 bereits die Erhöhung der Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft für die Kindertagesstätte in Equord beantragt (siehe BV 26/2017). Gleichlautender Antrag vom 13.03.2017 wurde nun auch für die Kindertagesstätte Hohenhameln gestellt. Der Träger begründet die Erhöhung wie folgt: Auch für die Kindertagesstätte Hohenhameln sollen zum 01.08.2017 die Wochenarbeitsstunden für die 3. Krippenkraft aufgrund der höheren Landesförderung aufgestockt werden. Zurzeit sind in Hohenhameln 23,5 Krippendrittkraftstunden besetzt. Diese sollen auf 25 Stunden erhöht werden. Die Kosten für die 3. Krippenkraft sind durch die pauschale Abgeltung seitens des Landes nicht vollständig abgedeckt. Voraussichtlich sind aktuell jedoch nur ca. 210,00 € Personalmehrkosten pro Jahr ungedeckt.
Die Wochenarbeitszeit der 3. Krippenkraft wird von 23,5 auf 25 Stunden aufgestockt.
Eventuelle Mehrkosten werden im Rahmen der Defizitdeckung übernommen.
Für die Folgejahre sind entsprechende Haushaltsmittel einzuplanen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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