Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört auch u. a. folgender Beratungspunkt:
Seit dem 01.07.2015 beträgt der Anteil für Vereine u. a. 2,00 € je angefangene Zeitstunde für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude.
Aus Haushaltskonsolidierungsgründen schlägt der Arbeitskreis daher vor, das Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde zu erhöhen.
Es wird zudem empfohlen, für Veranstaltungen dieser Nutzergruppen, bei denen Eintritt oder Umlagen erhoben werden, die Nutzungsgebühr analog einer Privatnutzung zu erheben.
Weiterhin wird angeregt, dass die von den Nutzern reservierten Zeiten auch bei einer Nichtnutzung bezahlt werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ab dem Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte.
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