Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/040  

 
 
Betreff: Haushaltssicherung 2017; hier: Erhöhung der Entgelte für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrweckgebäude durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört auch u. a. folgender Beratungspunkt:

 

 

 

Seit dem 01.07.2015 beträgt der Anteil für Vereine u. a. 2,00 € je angefangene Zeitstunde für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude.

 

Aus Haushaltskonsolidierungsgründen schlägt der Arbeitskreis daher vor, das Nutzungsentgelt ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde zu erhöhen.

 

Es wird zudem empfohlen, für Veranstaltungen dieser Nutzergruppen, bei denen Eintritt oder Umlagen erhoben werden, die Nutzungsgebühr analog einer Privatnutzung zu erheben.

 

Weiterhin wird angeregt, dass die von den Nutzern reservierten Zeiten auch bei einer Nichtnutzung bezahlt werden sollen.

 

 


  1. Das Entgelt für die Nutzung der gemeindlichen Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Mehrzweckgebäude durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen wird ab dem 01.01.2018 von bisher 2,00 € auf 4,00 € je angefangene Zeitstunde erhöht.

 

  1. Für Veranstaltungen, die nicht im eigentlichen Vereinssinne sind und bei denen Eintritt oder Umlagen erhoben werden, ist von den Vereinen bzw. Organisationen die Hälfte der jeweils geltenden Nutzungsgebühr für eine Privatnutzung zu zahlen.

 

  1. Für die Nichtnutzung einer reservierten Zeit ist ab dem 01.01.2018 die jeweilige Nutzungsgebühr zu zahlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Ab dem Haushaltsjahr 2018 Mehreinnahmen durch die Erhöhung der Nutzungsentgelte.