Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/034  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Harzblick II", Ortschaft Clauen;
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_HarzblickII 1Änd Gebietsabgrenzung  

Der Bebauungsplan „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, ist bereits am 27.12.1995 in Kraft getreten. Eine Firma plant die Erschließung eines Teilabschnittes in dem Baugebiet und hat mit Schreiben vom 03.03.2017 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. So soll die in dem Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche/Spielplatzfläche in Baufläche umgewandelt werden und dafür der südliche Pflanzstreifen erweitert werden. Ein vorhandener Spielplatz befindet sich nördlich des Plangebietes an der Straße „Harzblick“.

Zur Oberflächenentwässerung der noch zu erschließenden Flächen sollte nach erfolgter Abstimmung mit dem Wasserverband Peine außerdem ein neues Regenrückhaltebecken im südöstlichen Planbereich berücksichtigt werden. 

Der Ortsrat Clauen hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 eine Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.

 

 

 


 

  1. Für den in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, durchgeführt.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

  1. Mit dem Erschließungsträger ist ein städtebaulicher Vertrag bezüglich der Übernahme der Planungskosten abzuschließen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 6.500 EUR

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 EUR bei Produkt: 511100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 6.500 EUR bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 _HarzblickII 1Änd Gebietsabgrenzung (366 KB)