Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Bebauungsplan „Harzblick II“, Ortschaft Clauen, ist bereits am 27.12.1995 in Kraft getreten. Eine Firma plant die Erschließung eines Teilabschnittes in dem Baugebiet und hat mit Schreiben vom 03.03.2017 die Änderung des Bebauungsplanes beantragt. So soll die in dem Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche/Spielplatzfläche in Baufläche umgewandelt werden und dafür der südliche Pflanzstreifen erweitert werden. Ein vorhandener Spielplatz befindet sich nördlich des Plangebietes an der Straße „Harzblick“. Zur Oberflächenentwässerung der noch zu erschließenden Flächen sollte nach erfolgter Abstimmung mit dem Wasserverband Peine außerdem ein neues Regenrückhaltebecken im südöstlichen Planbereich berücksichtigt werden. Der Ortsrat Clauen hat in seiner Sitzung am 30.11.2016 eine Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 6.500 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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