Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/032  

 
 
Betreff: Haushaltssicherung 2017; hier: Einstellung des Wochenspiegels
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2017_32 Vertragsentwurf  

Mit Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 hat der Rat am 15.12.2016 beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu bilden, die bis zur Ratssitzung im März 2017 Vorschläge zur Haushaltssicherung macht. Zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe, die am 19.01.2017, 09.02.2017 und 09.03.2017 getagt hat, gehört der vorliegende Beschlussvorschlag:

Als freiwillige Leistung verursacht der Wochenspiegel einen jährlichen Fehlbedarf von rd. 13.200 Euro und hat einen Kostendeckungsgrad von 79,1% (Stand 2016) – jeweils ohne den in der Verwaltung entstehenden Personalaufwand für die redaktionelle Erstellung und die Verteilung.

Auf Vorschlag der Arbeitsgruppe soll der Wochenspiegel eingestellt werden. Stattdessen soll mit einem externen Anbieter ein für die Gemeinde Hohenhameln kostenneutrales Informationsblatt im 14-tägigen Rhythmus herausgegeben werden. Dafür liegt der Verwaltung inzwischen ein Angebot der Firma Gleitz GmbH vor, eine zweimal monatlich erscheinende Bürgerzeitung mit dem Zusatz „Informationsblatt mit Mitteilungen der Gemeinde Hohenhameln“ herauszugeben. Das Unternehmen würde die presserechtliche Verantwortung tragen sowie Druck, Satz und die Verteilung des Blattes in sämtliche Haushalte übernehmen. Es würde sich verpflichten, die amtlichen Mitteilungen in der nächsten Ausgabe unter einer festen Rubrik zu veröffentlichen. Dafür wird ein jährlicher Pauschalbetrag von 8.330 Euro verlangt.

Die jährliche Einsparung gegenüber dem Wochenspiegel beträgt damit rd. 4.900 Euro zuzüglich des in der Verwaltung wegfallenden Personalaufwands, der von Ausgabe zu Ausgabe variiert und ausgehend von durchschnittlich 30 Std./Woche verteilt auf drei  Beschäftigte rd. 40.400 Euro beträgt.

Die Kündigungsfrist für den Wochenspiegel beträgt 6 Monate zum Jahresende; eine Kündigung ist frühestens zum 31.12.2017 möglich.

 

 


1.Der Wochenspiegel wird unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt und zum

   31.12.2017 eingestellt.

2. Ab 01.01.2018 wird mit der Firma Gleitz GmbH ein Informationsblatt im 14-tägigen

    Rhythmus entsprechend des anliegenden Vertrages herausgegeben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen    Auswirkungen:

 


Einsparungen erfolgen ab 01.01.2018. Durch Wegfall des bisherigen Fehlbedarfs von rd. 13.200 Euro und entstehenden Kosten von rd. 8.300 Euro werden unmittelbar ca. 4.900 Euro eingespart. Weitere Einsparungen ergeben sich im Personalbereich, indem die bisher auf redaktionelle Erstellung und Verteilung des Wochenspiegels entfallenden Stellenanteile von ca. 30 Std./Woche bzw. 40.400 Euro/Jahr entfallen oder umverteilt werden können.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2017_32 Vertragsentwurf (498 KB)      
Stammbaum:
2017/032   Haushaltssicherung 2017; hier: Einstellung des Wochenspiegels   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Vorlage
2017/032-01   Haushaltssicherung 2017; hier: Einstellung des Wochenspiegels   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Vorlage