Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/029  

 
 
Betreff: Richtlinien zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:1. FDL Langenhan
2. Jugendpflegerin Herrmann
3. Jugendpfleger Böker
Federführend:FD 11 Soziales Bearbeiter/-in: Langenhan, Maren
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
21.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Kenntnisnahmne
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 1  
BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 2  

Im Jahr 1996 wurde letztmalig die Förderrichtlinie von jugendpflegerischen Maßnahmen geändert.

Aufgrund des langen Zeitraumes wird es als erforderlich angesehen, die Richtlinie und den Antragsvordruck zu überarbeiten, um u. a. Förderkriterien, Antragsberechtigte noch näher zu definieren und die damals nur umgerechneten Euro-Beträge zu glätten (siehe Anlage 1 und 2).

Im Haushalt sind für jugendpflegerische Maßnahmen Mittel in Höhe von 4.000,00 € eingestellt, wobei in 2015 und 2016 rund 1.300,00 € pro Jahr abgerufen wurden.

 

 

 


Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 4.000,00 € bei Produkt: 362500
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen    Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 1 (264 KB)      
Anlage 2 2 BV 29-17 Förderrichtlinie jugendpflegerische Maßnahmen Anlage 2 (206 KB)