Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Im Jahr 1996 wurde letztmalig die Förderrichtlinie von jugendpflegerischen Maßnahmen geändert. Aufgrund des langen Zeitraumes wird es als erforderlich angesehen, die Richtlinie und den Antragsvordruck zu überarbeiten, um u. a. Förderkriterien, Antragsberechtigte noch näher zu definieren und die damals nur umgerechneten Euro-Beträge zu glätten (siehe Anlage 1 und 2). Im Haushalt sind für jugendpflegerische Maßnahmen Mittel in Höhe von 4.000,00 € eingestellt, wobei in 2015 und 2016 rund 1.300,00 € pro Jahr abgerufen wurden.
Die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von jugendpflegerischen Maßnahmen durch die Gemeinde Hohenhameln wird beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
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Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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