Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Elterngebühren für die Kindertagesstätten im Bereich der Gemeinde Hohenhameln wurden letztmalig zum 01.01.2011 neu festgesetzt.
Seit 2011 haben sich das Betreuungsangebot und die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch u. a. längere Betreuungszeiten, die gestiegene Anzahl an Krippengruppen, einen gesetzlich vorgeschriebenen gestiegenen Personal-Vertretungsschlüssel, tarifliche Anpassungen bei den Gehältern sind die Kosten im Bereich "Kindertagesstätten" in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Der Kostendeckungsgrad aus den Elterngebühren betrug im Durchschnitt der vorliegenden Abrechnungen für 2015 bzw. 2016 21,1%. Das von der Gemeinde zu tragende Defizit im gleichen Zeitraum belief sich auf rund 909.000,00 € bzw. 45,8%.
Die derzeitig gültige Sozialstaffel ist als Anlage 1 beigefügt.
Im Arbeitskreis "Kindertagesstätten" wurde sich in mehreren Sitzungen ausführlichst mit dem Thema "Neufestsetzung der Elterngebühren" mit der Maßgabe befasst, die Elterngebühren sachgerecht neu zu kalkulieren. Im Laufe der Arbeitskreissitzungen wurden verschiedene Gebührenmodelle vorgestellt und diskutiert.
Am 21.02.2017 hat sich der Arbeitskreis "Kindertagesstätten" einvernehmlich für folgende Neufestsetzung der Elterngebühren ausgesprochen:
- Den Elterngebühren wird weiterhin eine 6-stufige Sozialstaffel zugrunde gelegt. - Die Einkommensgrenzen bleiben unverändert. - Aufgrund der höheren Kosten in den Krippen sollen unterschiedliche Gebühren für Krippen- und Kindergartenplätze festgelegt werden. - Die Kindergarten-Gebühren werden "geglättet", um die derzeit unterschiedlichen Stundensätze der Betreuungszeiten auszugleichen. - Die neuen Kindergarten-Gebührensätze werden für die Krippengebühren um 14% angehoben. - Krippenkinder, die im laufenden Kindergartenjahr das 3. Lebensjahr vollendet haben, sollen aus pädagogischen Gründen bis zum Ende des Kindergartenjahres in der Krippe bleiben. Dementsprechend wird weiterhin die Krippengebühr erhoben. - Die Geschwister-Kind-Regelung bleibt unverändert bestehen. - Die Verbeitragung der Sonderöffnungszeit wird in den Beträgen entsprechend angepasst. - "Krumme" Beträge werden auf volle Euro-Beträge gerundet.
Die neuen Übersichten sind als Anlage 2 bis 4 beigefügt.
Bei dieser Festsetzung der Elterngebühren ergibt sich eine Mehreinnahme im Kindergartenbereich von rund 17.600,00 € pro Jahr. Über die Elterngebühren für Krippenplätze werden Mehreinnahmen in Höhe von 20.700,00 € erzielt. Insgesamt wird dadurch ein Mehraufkommen von 7,4% erreicht.
Neben der Neufestsetzung der Elterngebühren soll zudem ab 01.08.2017 die Grundlage zur Einkommensberechnung ebenfalls neu festgelegt werden. Hierzu haben die Trägervertreter zusammen mit der Verwaltung die Berechnungsgrundlage überarbeitet und die Pauschalbeträge anhand der gesetzlichen Vorgaben angepasst. Dieser beigefügte Abrechnungsbogen (Anlage 5) ist dann ab 01.08.2017 bei der Einkommensberechnung für alle Träger bindend.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Mehreinnahmen durch die Neufestsetzung der Elterngebühren und daraus resultierend Reduzierung des Defizites im Bereich "Kindertagesstätten".
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