Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/091  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Stellvertretung der oder des Ratsvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Rekittke, Bianca
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
05.11.2026 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

An die Wahl der oder des Ratsvorsitzenden kann sich die Beschlussfassung über seine bzw. ihre Vertretung anschließen. Nach § 61 Absatz 1 Satz 4 NKomVG beschließt der Rat darüber.

 

Dieser Beschluss kann durch Abstimmung nach § 66 oder durch Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen. Dabei bestimmt der Rat auch, wie viele Vertreterinnen und Vertreter es geben soll. Sie sind nur Verhinderungsvertreter und es sollte eine Reihenfolge festgelegt werden, wenn mehrere Vertreterinnen und Vertreter bestimmt werden. Das Vorschlagsrecht besteht wie bei der Wahl der bzw. des Ratsvorsitzenden.


Der Rat beschließt über die Stellvertreterinnen und Stellvertreter der oder des Ratsvorsitzenden und bestimmt deren Reihenfolge.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

€

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

€

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

€

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: