Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Im Jahr 2016 hat das Land Niedersachsen sein Radwegekonzept vorgestellt. Hier steht der Bau des Radweges an der L411 Sehnde – Clauen im vordringlichen Bedarf an der 11. Stelle. Aktuell befinden sich die Radwege Nr. 3-8 in unterschiedlichen Stadien der Planung oder Realisierung, sodass ein Planungsbeginn für den Radweg L411 Sehnde - Clauen derzeit nicht absehbar ist. Da die Gemeinden Algermissen, Hohenhameln und die Stadt Sehnde ein großes Interesse daran haben, den Radwegbau zu beschleunigen, hat im Juli 2026 ein gemeinsames Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) stattgefunden. Hier wurde aufgezeigt, dass eine Beschleunigung der Umsetzung möglich ist, wenn die Kommunen die Planung übernehmen und vorfinanzieren. Die Kosten für die Planung werden nach Abschluss der einzelnen Leistungsphasen erstattet. Die NLStBV hat bestätigt, dass ein Bau schnellstmöglich in die Umsetzung gebracht wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und baureife Unterlagen vorliegen. Dafür wird eine Vereinbarung zwischen den Kommunen und der Landesbehörde geschlossen. Nach einer ersten Kostenschätzung würden die Planungskosten bei ca. 675.000,-€ brutto liegen. Hinzu kämen ggf. Kosten für weitere erforderliche Fachplanungen. Zusätzlich muss eine Kostensteigerung von ca. 3% eingerechnet werden, sodass man von Kosten in Höhe von ca. 700.000,-€ brutto ausgehen kann. Die drei Kommunen haben sich darüber verständigt, dass jede Kommune einen Anteil nach der jeweiligen Strecke im Gemeindegebiet vorfinanziert. Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen. Nach Abschluss der rechtsgültigen Vereinbarung mit der NLStBV und der interkommunalen Vereinbarung der beteiligten Kommunen sollte über den Beschluss zum Bau eines Freizeitwegs parallel zur L 411 (Vorlage-Nr. 2025/142-01) hinsichtlich Ruhendstellung oder Aufhebung erneut beraten werden.
1.Die Gemeinde Hohenhameln stimmt dem Abschluss der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der NLStBV und den in der LEADER-Börderegion zusammengeschlossenen Kommunen Sehnde, Algermissen und Hohenhameln zu. 2.Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen.
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