Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/086  

 
 
Betreff: Radwegebau L 411 - Vereinbarung zwischen NLStBV (Hannover) mit den Gemeinden Algermissen und Hohenhameln sowie Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Dorner, Thorsten
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
01.10.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Vereinbarung NLStBV  

Im Jahr 2016 hat das Land Niedersachsen sein Radwegekonzept vorgestellt. Hier steht der Bau des Radweges an der L411 Sehnde Clauen im vordringlichen Bedarf an der 11. Stelle. Aktuell befinden sich die Radwege Nr. 3-8 in unterschiedlichen Stadien der Planung oder Realisierung, sodass ein Planungsbeginn für den Radweg L411 Sehnde - Clauen derzeit nicht absehbar ist. Da die Gemeinden Algermissen, Hohenhameln und die Stadt Sehnde ein großes Interesse daran haben, den Radwegbau zu beschleunigen, hat im Juli 2026 ein gemeinsames Gespräch mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) stattgefunden. Hier wurde aufgezeigt, dass eine Beschleunigung der Umsetzung möglich ist, wenn die Kommunen die Planung übernehmen und vorfinanzieren.

Die Kosten für die Planung werden nach Abschluss der einzelnen Leistungsphasen erstattet. Die NLStBV hat bestätigt, dass ein Bau schnellstmöglich in die Umsetzung gebracht wird, sobald der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist und baureife Unterlagen vorliegen. Dafür wird eine Vereinbarung zwischen den Kommunen und der Landesbehörde geschlossen.

Nach einer ersten Kostenschätzung würden die Planungskosten bei ca. 675.000,- brutto liegen. Hinzu kämen ggf. Kosten für weitere erforderliche Fachplanungen. Zusätzlich muss eine Kostensteigerung von ca. 3% eingerechnet werden, sodass man von Kosten in Höhe von ca. 700.000,- brutto ausgehen kann.

Die drei Kommunen haben sich darüber verständigt, dass jede Kommune einen Anteil nach der jeweiligen Strecke im Gemeindegebiet vorfinanziert. Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen.

Nach Abschluss der rechtsgültigen Vereinbarung mit der NLStBV und der interkommunalen Vereinbarung der beteiligten Kommunen sollte über den Beschluss zum Bau eines Freizeitwegs parallel zur L 411 (Vorlage-Nr. 2025/142-01) hinsichtlich Ruhendstellung oder Aufhebung erneut beraten werden.

 


1.Die Gemeinde Hohenhameln stimmt dem Abschluss der dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügten Vereinbarung zwischen der NLStBV und den in der LEADER-Börderegion zusammengeschlossenen Kommunen Sehnde, Algermissen und Hohenhameln zu.

2.Im weiteren Verlauf ist zwischen den beteiligten Kommunen in einer interkommunalen Vereinbarung zu regeln, wer die Federführung im Verfahren übernimmt und wie die Anteile der Verwaltungskosten untereinander verteilt werden sollen.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 s. unten

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

s. unten

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Nach der ersten überschlägigen Prüfung fallen für die Planungsleistung nach Streckenlänge ca. 15 % der im Sachverhalt benannten Kosten für die Gemeinde Hohenhameln (ca. 105.000,- brutto) an. Hier erfolgt im zeitlichen Versatz die vollständige Erstattung durch die NLStBV.

Zusätzlich sind Mittel für die Verwaltungsleistung der federführenden Kommune zu berücksichtigen.

Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2027 einzustellen.

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vereinbarung NLStBV (89 KB)