Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/084  

 
 
Betreff: Pflege von Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Seidler, Björn
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
01.10.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufteilung Mähflächen 2027 ff.  

In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 105.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Vorlage beigefügt.

Die Rasenflächen werden in dem Zeitraum von Mitte April bis Ende November der Witterung sowie der Entwicklung des Rasenwuchses angepasst gemäht. Dieses ergibt eine durchschnittliche Anzahl von ca. 14 Mähgängen pro Jahr.

Die Arbeiten beinhalten das Mähen sämtlicher öffentlichen Rasenflächen im Straßenbegleitgrün, an Grünanlagen sowie auf Spiel- und Bolzplätzen, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen.

Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen, da die zu erwartenden Mehrkosten für das Mähen mit Aufnahme mit ca. 56.000 € je Jahr nicht wirtschaftlich vertretbar sind.

Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von zwei Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohngleitklausel ist nicht vorgesehen.

Aufgrund der Angebote des vorhergehenden Beauftragungszeitraum und Einberechnung der durchschnittlichen Kostensteigerung der letzten zwei Jahre ist ein Auftragsumfang von ca. 100.000 € je Jahr zu erwarten, so dass die Leistungen noch für einen Zweijahreszeitraum als Unterschwellenvergabeverfahren gemäß UVgO / VOL öffentlich ausgeschrieben werden kann.

Ein längerer Auftragszeitraum ist derzeit nicht abbildbar, da jährlich die Mengen angepasst werden müssen. Die Massenänderungen resultiert aus Neuanlage in Baugebieten sowie der Anlage/ Umgestaltung einzelner Flächen mit ehemaligen Pflanzungen und/oder Seitenstreifen zu Mähflächen innerhalb der Ortslagen.

 


Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln ist nach der UVgO / VOL öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperioden 2027 und 2028 ist an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Keine

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca.100.000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca.100.000,-

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufteilung Mähflächen 2027 ff. (169 KB)