Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Bereits im Jahr 1956 hat die Gemeinde Stedum einen Teilbebauungsplan mit der Nr. 1 aufgestellt für die Errichtung von Betriebswohnhäusern in unmittelbarer Nähe zum Gelände der damaligen Ziegelei. Anschließend wurden südöstlich der Straße „Am Hettberg“ insgesamt 4 Wohnhäuser errichtet. Der Sohn des Grundstückseigentümers „Am Hettberg 2“ beabsichtigt die Errichtung eines Wohnhauses auf dem gegenüberliegenden Flurstück 124/7, Flur 1, Gemarkung Stedum. Zur Klärung der Rechtslage wurden Gespräche mit dem Landkreis Peine geführt mit dem Ergebnis, dass die geplante Bebauung nur mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde Hohenhameln möglich ist, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet. Aus diesem Grund wurde am 14.02.2017 von dem Bauinteressenten ein Antrag gestellt, die entsprechenden Bauleitplanverfahren durchzuführen. Vorgesehen ist es, die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Bauflächen (G) in gemischte Bauflächen (M) zu ändern und einen neuen Bebauungsplan aufzustellen, der ein Mischgebiet (MI) ausweist. Für die Planverfahren wird es erforderlich sein, eine schalltechnische Untersuchung aufgrund der Verkehrslärmbelastung der B 494 und der Geräuschbelastung durch Gewerbelärm durchzuführen. Mit Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes wird der alte Teilbebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Stedum aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 20.000 EUR
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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