Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/054  

 
 
Betreff: Kommunalwahl 2026 - Änderung der Hauptsatzung,
Bestimmung der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers in den Ortschaften Ohlum und Rötzum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Witte, Karl-Heinz
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Witte, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Hauptsatzung 25.06.2026  

Gemäß § 96 Abs 1, Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat.

Aufgrund der geringen Anzahl von Wählerinnen und Wählern in der Ortschaft Rötzum  musste der Wahlbezirk „tzum“ dem Wahlbezirk „Ohlum“ hinzugefügt werden. Die Folge ist, dass in diessemllen keine gesonderten Wahlergebnisse für die einzelnen Ortschaften mehr festgestellt werden können. Damit kann auch nicht bestimmt werden, welche Partei oder hlergruppe in einer Ortschaft die meisten Stimmen erhalten hat.§ 96 Abs. 1, Satz 2 NKomVG eröffnet daher die Möglichkeit, in der Hauptsatzung ein abweichendes Verfahren festzulegen. Ein solches Verfahren kann insbesondere vorsehen, dass die Bestimmung der Ortsvorsteherin oder des Ortsvorstehers auf Vorschlag aus der Mitte des Rates mit der Mehrheit seiner Stimmen erfolgt.

Die Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln ist dementsprechend in § 6 um einen dritten Absatz zu erweitern.

 


Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Hauptsatzung 25.06.2026 (26 KB)