Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Siehe Anlage. Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrages keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussüberweisung. Der Antrag ist am 16.02.2016 eingegangen, die nächste Ratssitzung findet am 30.03.2017 statt. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.03.2017 gestellt. Die Arbeitsgruppe Haushaltssicherung hat in der Sitzung am 09.02.2017 mehrheitlich einen weiteren Betrieb des Hallenbades (unter Erhöhung des Deckungsgrades sowie die Prüfung der Anschaffung eines Kassenautomaten) gesehen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb Nichtbefassung mit dem Antrag.
Nichtbefassung.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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