Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/039  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hohe Straße 11", Ortschaft Hohenhameln; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Brandes, ArminAktenzeichen:622-111/1. Änd.
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
28.05.2026 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.06.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Außenanlagenplan  
Gebietsabgrenzung  

Der Bebauungsplan „Hohe Straße 11, Ortschaft Hohenhameln, wurde vom Rat der Gemeinde Hohenhameln am 19.12.2024 als Satzung beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/102) und ist seit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 12.05.2025 rechtsverbindlich.

 

Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens r das auf dem Grundstück geplante Mehrfamilienhaus kam es zu Problemen hinsichtlich der Errichtung der vorgesehenen Stellplatzanlage, da der angrenzende Grundstückseigentümer die notwendige Nachbarzustimmung verweigerte.

 

Um dessen ungeachtet eine Genehmigungsfähigkeit der Stellplatzanlage zur erreichen, nnte diese in südliche Richtung verschoben werden. Hierfürre allerdings eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich.

Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 19.03.2026 eine Änderung des Bebauungsplans beantragt und den anliegenden geänderten Außenanlagenplan mit der nunmehr geplanten Anordnung der Stellplätze übersandt. Die Kosten der Bauleitplanung hat dieser zu übernehmen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage beigefügt.


 

  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung dargestellte Fläche wird eine 1. Änderung des Bebauungsplans „Hohe Straße 11“, Ortschaft Hohenhameln, durchgeführt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Außenanlagenplan (993 KB)      
Anlage 2 2 Gebietsabgrenzung (399 KB)