Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Im Rahmen des Aktionsplans, welcher durch den Rat beschlossen wurde, wurde „Maßnahme 4: Zentrales Jugendzentrum mit Kinder- und Jugendbüro und Seminarraum“ formuliert. Die Maßnahme umfasst zwei notwendige Veränderungen der Jugendarbeit. Dies sind:
Letzteres wird im Aktionsplan weiter beschrieben als „Ort […], an den Kinder und Jugendliche sich mit ihren Anliegen, Sorgen und Wünschen wenden können. […] Die Aufgaben der Mitarbeitenden in der Jugendpflege und im Kinder- und Jugendbüro müssen entsprechend der neuen Arbeitsbereiche aktualisiert werden.“. Dies wurde im beigefügten Grobkonzept als Entwurf erstellt (siehe Anhang).
Dabei wurde die Jugendpflege im übergeordnetem Verständnis der „offenen Kinder- und Jugendarbeit“ in drei Einheiten unterteilt:
Die drei Einheiten unterscheiden sich insoweit voneinander, dass sich
Der Verwaltungsanteil bei der Gestaltung und bei dem Betrieb des Kinder- und Jugendbüros ist höher als bei der Jugendpflege und die Arbeit mit und an Kindern und Jugendlichen fällt deutlich geringer aus, als in der Jugendpflege.
Generell ist anzumerken, dass die Verwaltungsanteile bei der Kinder- und Jugendpflege stetig wachsen. Daher ist eine klare Verteilung dieser Aufgaben hin zum Kinder- und Jugendbüro notwendig, um weiterhin eine große Auswahl an Angeboten für die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde sicherstellen zu können.
Das Grobkonzept des Kinder- und Jugendbüros wird zur Kenntnis genommen. Eine konkrete Ausarbeitung des Konzeptes wird fortgeführt.
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