Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Beschlussvorlage Nr. 2017/015 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt. Nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten. Bei der Prüfung der Jahresrechnung wurde festgestellt, dass im Budget „“Restbudget Produkt 111400“ der Ansatz überschritten wurde. Dem Planansatz von 149.000,00 Euro stehen Aufwendungen/Auszahlungen von 161.799,15 Euro gegenüber, so dass 12.799,15 Euro überplanmäßig verfügt worden sind. Hierüber beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG der Gemeinderat. Die erforderliche Beschlussfassung ist im Entlastungsfahren nachzuholen. Ursächlich für die Überschreitung im Budget war die Position „Sachkosten für Datenverarbeitung“ in Form der Aufwendungen für die Unterstützung des Herstellers der Haushaltssoftware bei der Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz. Die Voraussetzungen zur verpflichtenden Aufstellung eines Nachtragshaushalts haben nicht vorgelegen, so dass es sich um eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung handelt. Die Leistung war zeitlich und sachlich unabweisbar und als Deckungsmittel stehen im Budget „Unterhaltung Fachbereich 1“ ausreichend Mittel zur Verfügung. Damit liegen alle Voraussetzungen für die Zulässigkeit der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 117 Absatz 1 Satz 1 NKomVG vor.
1. Der Rat beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung im Budget „Restbudget Produkt 111400“ in Höhe von 12.799,15 Euro.
2. Der Rat erteilt dem Bürgermeister nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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