Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 erstellt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 25.10.2016 bis 16.12.2016 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 16.12.2016 sowie der zugrunde liegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt. Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht beinzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen werden berichtigt und im bevorstehenden Jahressabschluss 2014 berücksichtigt.
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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