Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/013  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-11/L.
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
03.03.2026 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.03.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
Tabelle TöB § 4(1) BauGB  
50. Änd. FNP  
Begründung 50. Änd. FNP  

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 18.12.2025 den Aufstellungsbeschluss für die 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2025/80).
 

Die Flächennutzungsplanänderung betrifft Flächen in der Gemarkung Mehrum und zwar den Standort des ehemaligen Kohlekraftwerkes Mehrum mit umliegenden Umspannwerken sowie westlich daran anschließende Flächen. Die Planung verfolgt das Ziel, die im Flächennutzungsplan für den ehemaligen Kraftwerkstandort getroffene Sonderbauflächendarstellung „Kraftwerk“ gem. der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung als Sonderbaufläche „Großtechnische Energieanlagen“ zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung auszuweisen.
 

Bezogen auf die im Süden des Kraftwerksgeländes im Zusammenhang mit der Hafennutzung bestehenden Speicherung und Umschlagung von Ölprodukten wird die entsprechende Teilfläche allgemein als gewerbliche Baufläche dargestellt.
 

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung werden die Sonderbauflächen westlich des Kraftwerkstandortes, die ursprünglich als Entwicklungsflächen für das Kraftwerk vorgesehen waren, zugunsten von „Flächen für die Landwirtschaft“ zurückgenommen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) hat in der Zeit vom 23.01.2026 bis zum 11.02.2026 (einschl.) stattgefunden. Anregungen und Bedenken wurden nicht vorgetragen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 22.01.2026 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.

 

Ebenfalls in der Anlage befinden sich der Planentwurf und die Begründung.


 

  1. Dem Entwurf der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum, wird zugestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle TöB § 4(1) BauGB (419 KB)      
Anlage 2 2 50. Änd. FNP (514 KB)      
Anlage 3 3 Begründung 50. Änd. FNP (1160 KB)