Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/009  

 
 
Betreff: Grundschule Clauen - Umbaumaßnahme
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL III
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ortsrat Clauen Anhörung
25.02.2026 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Schulausschuss Vorbereitung
09.03.2026 
Sitzung des Schulausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
(Angefordertes Dokument nicht im Bestand)
Anlagen:
GS Clauen V1.1  
GS Clauen V1.1 - Ausschnitt Hauptgebäude  
GS Clauen V1.1 - Ausschnitt Altgebäude  

Aufgrund der Trennung der Außenstelle Clauen von der Grundschule Hohenhameln und der damit verbundenen Besetzung einer eigenen Schulleitung ist ein Umbau erforderlich.

Die angefügten Pläne sind mit der derzeitigen Schulleitung der Grundschule abgestimmt. Die abgestimmten Pläne sind die Basis für die weitere Umsetzung.

 

Beschreibung der geplanten baulichen Maßnahmen:

 

Im Altbau wird der zweite langjährig nicht genutzte Klassenraum zur Nutzung hergerichtet.

Die Nutzung wurde ehedem aus brandschutzrechtlichen Mängeln eingestellt. Die Mängel beruhen auf der unzureichenden Breite und baulicher Ausbildung des ehemaligen Treppenhauses gemäß den Anforderungen an den ersten Rettungsweg sowie der unzulänglichen Abschottung zu der Wohnung im Obergeschoss.

 

Im Jahr 2024 wurde der nördlich gelegene Klassenraum mit einem brandschutzkonformen Eingang erschlossen sowie die alte Zugangstür zum Treppenhaus geschlossen. Ebenso wurde der direkt darüber liegende Dachboden der externen Nutzung entzogen und dauerhaft von Brandlasten befreit.

 

Analog werden die über dem südlichen Klassenzimmer vorhandenen Räume zukünftig nicht mehr als Wohnung oder anderweitig extern genutzt. Ebenfalls wird es auch für diesen Klassenraum einen eigenständigen Eingang als bauordnungsrechtlich zulässiger 1. Rettungsweg geben und alle Öffnungen zum alten Treppenhaus geschlossen.

Des Weiteren wird der östlich gelegene Abstellraum in einen Verbindungsflur zwischen beiden Klassenräumen umgewandelt und an diesem zwei Schüler-WCs angelegt.

 

 

Hinweise zu Inklusion:

r eine potentiell erforderliche Beschulung von Kindern mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen gibt es die räumliche Möglichkeit in dem in Richtung DGH gelegenen Raum ein barrierefreies WC nach DIN 18040 anzulegen. Hierfür sollen jetzt jedoch nur rohbauliche Vorarbeiten erfolgen, so dass bei sich abzeichnendem Bedarf innerhalb von Schulferienzeiten eine entsprechende WC-Anlage eingebaut und der Klassenraum 2 dann als vollumfänglich inklusiver Klassenraum genutzt werden kann.

r den Fall einer inklusiven Beschulung wird dann ebenfalls bedarfsorientiert die Treppenanlage zwischen Pausenhalle und Fachraum / Verwaltungsräumen mit einem geeigneten Treppenaufzug versehen.

 

 

Im Hauptgebäude wird im Erdgeschoß ein Klassenraum in Räume für Sekretariat, Schulleitungsbüro und Lehrerzimmer aufgeteilt. Der zwischenzeitlich als Lehrerzimmer genutzte Raum wird wieder seiner ursprünglichen Nutzung zur Unterrichtsvorbereitung und Lagerung von Unterrichtsmaterialien genutzt.

Der zweite Unterrichtsraum wird regulär als Fachraum genutzt und kann im Maximalbelegungsfall der Eineinhalbzügigkeit als 6. Klassenraum ummöbliert werden. Der in der Flurachse befindliche Raum wird über einen Türdurchbruch analog der Situation im Obergeschoss als Differenzierungsraum an den Fachraum / Klassenraum 6 angebunden.

 

Im Obergeschoss werden keine baulichen Änderungen durchgeführt, so dass dort 3 Klassenräume verbleiben.

 

 

Die zuvor beschriebenen Maßnahmen, ebenso wie die Reaktivierung des Klassenraum 1 im Altbau 2024, bedürfen keines Baugenehmigungsverfahrens. Dennoch wurden die Änderungen hinsichtlich Erfüllung brandschutzrechtlicher Anforderungen mit der Bauordnung vorabgestimmt und werden nach politischem Beschluss final mit der Bauordnung kommuniziert.

 

Mittelfristig erscheint es sinnvoll, das Hauptgebäude und den Altbau mit einem zumindest niederschlagsschützenden Laubengang zu verbinden. Diese Maßnahme ist allerdings baugenehmigungspflichtig inkl. Beteiligung des Denkmalschutzes aufgrund der räumlichen und optischen Nähe zur Kirche. Der damit verbundene Zeitrahmen steht jedoch in der Kurzfristigkeit zu den anstehenden Änderungen zum Schuljahr 2026/27 in einem unlösbaren Konflikt, so dass jedwede Überlegung, Beschluss und Durchführung jetzt bzw. auch im Rahmen der Haushaltsplanung nicht darstellbar gewesen ist.

 

 

Beim Umbau der Grundschule Clauen werden neben den erforderlichen Baumaßnahmen für die räumliche Neuorganisation zur Schaffung der Räumlichkeiten für die Schulleitung, Sekretariat und Lehrerzimmer auch noch geplante wie ausstehende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

 

Hierzu zählen:

  • Installation von Verschattungsanlagen an den Fenstern der Ostseite am Hauptgebäude.
  • Einbau bzw. Ergänzung von nachhallreduzierenden Akustikdecken in den Klassenzimmern im Hauptgebäude.
  • Anpassung der Beleuchtung an neue Akustikdecken sowie Austausch gegen LED-Leuchten in Unterrichtsräumen sofern noch nicht geschehen.

 

Der neue Klassenraum im Altbau wird in den Oberflächen und Ausstattung dem im Jahr 2024 wiederhergerichteten Klassenraum entsprechen.

 

 


Dem geplanten Umbau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

180.000,-

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                180.000,- 

bei Produkt

IV21110313

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GS Clauen V1.1 (84 KB)      
Anlage 2 2 GS Clauen V1.1 - Ausschnitt Hauptgebäude (27 KB)      
Anlage 3 3 GS Clauen V1.1 - Ausschnitt Altgebäude (68 KB)