Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Aufgrund der Trennung der Außenstelle Clauen von der Grundschule Hohenhameln und der damit verbundenen Besetzung einer eigenen Schulleitung ist ein Umbau erforderlich. Die angefügten Pläne sind mit der derzeitigen Schulleitung der Grundschule abgestimmt. Die abgestimmten Pläne sind die Basis für die weitere Umsetzung.
Beschreibung der geplanten baulichen Maßnahmen:
Im Altbau wird der zweite langjährig nicht genutzte Klassenraum zur Nutzung hergerichtet. Die Nutzung wurde ehedem aus brandschutzrechtlichen Mängeln eingestellt. Die Mängel beruhen auf der unzureichenden Breite und baulicher Ausbildung des ehemaligen Treppenhauses gemäß den Anforderungen an den ersten Rettungsweg sowie der unzulänglichen Abschottung zu der Wohnung im Obergeschoss.
Im Jahr 2024 wurde der nördlich gelegene Klassenraum mit einem brandschutzkonformen Eingang erschlossen sowie die alte Zugangstür zum Treppenhaus geschlossen. Ebenso wurde der direkt darüber liegende Dachboden der externen Nutzung entzogen und dauerhaft von Brandlasten befreit.
Analog werden die über dem südlichen Klassenzimmer vorhandenen Räume zukünftig nicht mehr als Wohnung oder anderweitig extern genutzt. Ebenfalls wird es auch für diesen Klassenraum einen eigenständigen Eingang als bauordnungsrechtlich zulässiger 1. Rettungsweg geben und alle Öffnungen zum alten Treppenhaus geschlossen. Des Weiteren wird der östlich gelegene Abstellraum in einen Verbindungsflur zwischen beiden Klassenräumen umgewandelt und an diesem zwei Schüler-WCs angelegt.
Hinweise zu Inklusion: Für eine potentiell erforderliche Beschulung von Kindern mit erheblichen Mobilitätseinschränkungen gibt es die räumliche Möglichkeit in dem in Richtung DGH gelegenen Raum ein barrierefreies WC nach DIN 18040 anzulegen. Hierfür sollen jetzt jedoch nur rohbauliche Vorarbeiten erfolgen, so dass bei sich abzeichnendem Bedarf innerhalb von Schulferienzeiten eine entsprechende WC-Anlage eingebaut und der Klassenraum 2 dann als vollumfänglich inklusiver Klassenraum genutzt werden kann. Für den Fall einer inklusiven Beschulung wird dann ebenfalls bedarfsorientiert die Treppenanlage zwischen Pausenhalle und Fachraum / Verwaltungsräumen mit einem geeigneten Treppenaufzug versehen.
Im Hauptgebäude wird im Erdgeschoß ein Klassenraum in Räume für Sekretariat, Schulleitungsbüro und Lehrerzimmer aufgeteilt. Der zwischenzeitlich als Lehrerzimmer genutzte Raum wird wieder seiner ursprünglichen Nutzung zur Unterrichtsvorbereitung und Lagerung von Unterrichtsmaterialien genutzt. Der zweite Unterrichtsraum wird regulär als Fachraum genutzt und kann im Maximalbelegungsfall der Eineinhalbzügigkeit als 6. Klassenraum ummöbliert werden. Der in der Flurachse befindliche Raum wird über einen Türdurchbruch analog der Situation im Obergeschoss als Differenzierungsraum an den Fachraum / Klassenraum 6 angebunden.
Im Obergeschoss werden keine baulichen Änderungen durchgeführt, so dass dort 3 Klassenräume verbleiben.
Die zuvor beschriebenen Maßnahmen, ebenso wie die Reaktivierung des Klassenraum 1 im Altbau 2024, bedürfen keines Baugenehmigungsverfahrens. Dennoch wurden die Änderungen hinsichtlich Erfüllung brandschutzrechtlicher Anforderungen mit der Bauordnung vorabgestimmt und werden nach politischem Beschluss final mit der Bauordnung kommuniziert.
Mittelfristig erscheint es sinnvoll, das Hauptgebäude und den Altbau mit einem zumindest niederschlagsschützenden Laubengang zu verbinden. Diese Maßnahme ist allerdings baugenehmigungspflichtig inkl. Beteiligung des Denkmalschutzes aufgrund der räumlichen und optischen Nähe zur Kirche. Der damit verbundene Zeitrahmen steht jedoch in der Kurzfristigkeit zu den anstehenden Änderungen zum Schuljahr 2026/27 in einem unlösbaren Konflikt, so dass jedwede Überlegung, Beschluss und Durchführung jetzt bzw. auch im Rahmen der Haushaltsplanung nicht darstellbar gewesen ist.
Beim Umbau der Grundschule Clauen werden neben den erforderlichen Baumaßnahmen für die räumliche Neuorganisation zur Schaffung der Räumlichkeiten für die Schulleitung, Sekretariat und Lehrerzimmer auch noch geplante wie ausstehende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
Hierzu zählen:
Der neue Klassenraum im Altbau wird in den Oberflächen und Ausstattung dem im Jahr 2024 wiederhergerichteten Klassenraum entsprechen.
Dem geplanten Umbau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.
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