Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/007  

 
 
Betreff: Barrierefreie Sanierung der Bushaltestellen an der Peiner Landstraße in Clauen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ortsrat Clauen Anhörung
25.02.2026 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
16.03.2026    Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan Einzelantrag Clauen  

r die Bushaltestellen in Clauen an der B 494, Peiner Landstraße, wurde am 26.05.2025 ein Zuwendungsantrag auf ÖPNV-Förderung des Landes Niedersachsens zum barrierefreien Ausbau gestellt.

 

Die Ausarbeitung erfolgte durch das Ingenieurbüro nig aus Braunschweig, das auch die beigefügte Vorplanung erstellt hat.

 

Der Antrag wurde mit Mitteilung der LNVG vom 09.02.2026 in das ÖPNV-Förderprogramm 2026 des Landes Niedersachsen aufgenommen und die abschließende Bewilligung in Kürze bekanntgegeben.

Im Anschluss wird im üblichen Verfahrensablauf beim Regionalverband Großraum Braunschweig ebenfalls ein Zuwendungsbescheid für die Maßnahmen beantragt.

 

Die Bushaltestellen liegen an der B 494 und daher ist mit dem Straßenbaulastträger eine Vereinbarung über den geplanten Ausbau abzuschließen. Die grundsätzliche Zustimmung seitens der NLStBV WF wurde bereits am 15.07.2025 erklärt.

 

Entsprechend des sich im Vergabeverfahren zum barrierefreien Umbau der Bushaltestelle in Soßmar als die wirtschaftlichste Variante eines Buswartehäuschens mit einer auskragenden Dachkonstruktion ohne zusätzliche Stützen in Richtung des Straßenraums herausgestellten Typus der Fa. Zimmermann GmbH, Modell WH 9, sollen alle neuzuerrichtenden Wartehäuschen im Gemeindegebiet zur Vereinheitlichung bau- bzw. typgleich sein. Diese Wartehäuser wurden mittlerweile auch in den Ortschaften Hohenhameln und Equord aufgestellt.

 


1. Die Maßnahmen zum Umbau der Bushaltestellen an der „Peiner Landstraße“ Nord- und Südseite, Ortschaft Clauen, werden entsprechend der Vorplanung des Ingenieurbüros nig aus Braunschweig durchgeführt.

 

2. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI sind auszuschreiben und werden an den günstigsten Bieter vergeben.

 

3. Nach der Erstellung der Ausführungsplanung und sind die erforderlichen Bauarbeiten auszuschreiben und der Auftrag ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

4. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Vereinbarung über den Ausbau der Haltestellen abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 50.000,-

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                300.000,- 

bei Produkt

547100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca. 250.000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

262.500,-

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Gegenfinanzierung teilt sich wie folgt auf:

 

LNVG: 75% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 225.000,- €.

 

Regionalverband Großraum Braunschweig: 12,5% der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 37.500,-

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Einzelantrag Clauen (677 KB)