Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/002  

 
 
Betreff: 1. Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
10.03.2026 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
19.03.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 2026_002 Anlage 1. Änderung Richtlinie Kreditaufnahme  

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 (siehe Beschlussvorlage 077/2011) die Richtlinie für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG beschlossen.

In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände jetzt das Muster einer Kreditrichtlinie nach § 120 NKomVG aktualisiert. Darin wurden insbesondere Kreditbegriffe ergänzt sowie Regelungen zur Abtretung von Forderungen und zu Fremdwährungskrediten gestrichen. Im übrigren wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Die anliegende 1. Änderung der Kreditrichtlinie berücksichtigt die Änderungen des aktuellen Musters der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Abstimmung mit dem MI.


Der Rat beschließt die 1. Änderung der Richtlinie für die Aufnahme von Krediten.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2026_002 Anlage 1. Änderung Richtlinie Kreditaufnahme (268 KB)