Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/128  

 
 
Betreff: Grundschule Clauen: Eigenständige Schulleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Frau Meyer
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Meyer, Lena
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorbereitung
08.12.2025 
Sitzung des Schulausschusses      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
18.12.2025    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die tatsächlichen sowie die prognostizierten Zahlen der Schülerinnen und Schüler ergeben sich aus der Vorlage 2025/033 und werden künftig fortgeschrieben. Aufgrund dieser Vorlage ist deutlich, dass der Standort Hohenhameln eine 4-Zügigkeit und der Standort Clauen eine 1-2-Zügigkeit aufweist. Nach § 106 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) sind die Schulträger verpflichtet Schulen zu errichten, zu erweitern, einzuschränken, zusammenzulegen, zu teilen oder aufzuheben, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

U.a. aufgrund der Vorlage 2025/033 wurde entschieden, die Schulbezirke zu verändern und bisher der Grundschule Clauen zugeordnete Bereiche der Grundschule Hohenhameln zuzuordnen. Mit dieser Zuordnung ist der Standort Clauen mit den vorhandenen Räumen gut ausgelastet. Die Grundschule Clauen wurde in den Jahren 2009/2010 u. a. aufgrund einer freien Schulleitungsstellle zusammengelegt.

 

Mit der derzeitigen Schulleitung der Grundschule Hohenhameln / Clauen wurde die Teilung der Grundschule besprochen.

Wichtige Gründe für die Teilung sind die Belastung der Schulleitung durch den großen Hauptstandort und die damit geringe zeitliche Verfügbarkeit für den Außenstandort Clauen. Dies führt neben fehlender Ansprechbarkeit vor Ort zu Unterschieden in derdagogischen Arbeit. Um den Standort Clauen zu stärken und den Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Bildung und ein auf den Ort angepasstes pädagogische Profil zu ermöglichen, ist eine Eigenständigkeit der Außenstelle Clauen in eine eigene Grundschule Clauen wichtig und pädagogisch sinnvoll.

 

Durch die Beschulung der Schülerinnen und Schüler aus den Ortschaften Equord und Mehrum in den nächsten Jahren ergibt sich am Hauptstandort eine 4-Zügigkeit. Nach § 4 der Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO) gilt die Teilung einer Grundschule ab einer 5-Zügigkeit. Dies spricht ebenfalls für eine Verselbstständigung des Standortes Clauen.

 

Der Schulvorstand der Grundschule Hohenhameln / Clauen hat sich am 17.11.2025 einstimmig für einen eigenständigen Standort in Clauen ausgesprochen.

 


 

  1. Der Grundschulstandort Hohenhameln / Clauen wird in zwei eigenständige Grundschulen unterteilt.
  2. In der Ortschaft Hohenhameln wird die Grundschule Hohenhameln eigenständig.
  3. In der Ortschaft Clauen wird eine eigenständige Grundschule Clauen eingerichtet.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag beim Regionalen Landesamt für Schule & Bildung (RLSB) zu stellen.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: