Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/126  

 
 
Betreff: Wirtschaftswege in der Gemarkung Bierbergen; Oberflächenherstellung in Asphaltbruch durch das Unternehmen GP-Joule
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Habermann, Denis
Beratungsfolge:
Ortsrat Bierbergen Entscheidung
03.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageplan LW 115  

Der landwirtschaftlich genutzte Weg mit der technischen Bezeichnung BIE_LW_115 verfügt derzeit über eine gebundene bituminöse Oberfläche. Diese ist stark beschädigt, sodass eine punktuelle Asphaltreparatur nicht mehr wirtschaftlich ist.

 

Der Zustand des Weges wurde am 21.02.2024 durch das Unternehmen GP Joule vor Beginn der Baumaßnahme dokumentiert, welche am 27.06.2024 angezeigt wurde. Die Dokumentation weist bereits zu diesem Zeitpunkt großflächige Netzrisse sowie ausgeprägte Senken auf. Eine wirtschaftliche Reparatur der Asphaltoberfläche war daher bereits vor Beginn der Baumaßnahme nicht gegeben. Aufgrund des ursprünglichen Schadensbildes kann durch die Baumaßnahmen zur Aufstellung der Windenergieanlagen keine signifikante Verschlechterung festgestellt werden. Eine flächige Instandsetzung der Asphaltoberfläche durch GP Joule würde einen unverhältnismäßigen Aufwand darstellen, zumal die zu sanierenden Schadstellen seitens der Verwaltung eindeutig nachgewiesen und abgegrenzt werden müssten.

 

Belastungsschäden, die durch die Baumaßnahme entstehen könnten, treten erfahrungsgemäß zeitverzögert auf, unter anderem durch Setzungen. Diese Schäden eindeutig der Baumaßnahme zuzuordnen, ist unter Umständen nicht möglich.

 

Um dieser Problematik vorzubeugen, wurde mit GP Joule vereinbart, dass die Oberfläche des in der Anlage markierten nördlichen Abschnittes des bituminös befestigten Weges BIE_LW_115 mit sogenanntem Asphaltbruch wiederhergestellt wird. Hierzu wird der vorhandene Asphalt vor Ort gebrochen, anschließend planiert und verdichtet. In der Regel ist die Menge des vor Ort anfallenden Materials nicht ausreichend, sodass zusätzlich Fremdmaterial eingebracht werden muss. Der Asphalt des betroffenen Wegeabschnitts ist frei von chemischen Belastungen und kann in gebrochener Form als Wegeoberfläche wiederverwendet werden. Etwaiges Fremdmaterial, das durch GP Joule eingebracht wird, muss den geltenden Bestimmungen entsprechen und entsprechend nachgewiesen werden.

 

Die vorhandenen Unebenheiten, mögliche Setzungsschäden sowie die Gefahr der Schlaglochbildung infolge der Netzrisse werden durch die Wiederherstellung der Oberfläche in Asphaltbruch beseitigt.

 

Die Herstellung einer Oberfläche aus Asphaltbruch vereint die Vorteile eines wassergebundenen Weges wie eine vereinfachte Unterhaltung und eine höhere Anpassungsfähigkeit an geologische Veränderungen mit den Vorteilen einer staubfreien und festen Oberfläche, ohne das „Rollen“ loser Steine, wie es bei wassergebundenen Wegen üblich sein kann. Auch die Bildung von Schlaglöchern ist bei baugleichen, bereits hergestellten Wegen bislang nicht aufgetreten, da die Feinanteile im Materialverbund verbleiben. Besondere Nachteile dieser Bauweise haben sich bisher nicht herausgestellt.

 

Es wurde mit GP Joule vereinbart, dass der Weg BIE_LW_115 im Frühjahr 2026 entsprechend dieser Beschreibung wiederhergestellt wird. In diesem Zusammenhang werden auch die übrigen von GP Joule genutzten Wege nochmals überarbeitet. 


Die Oberfläche des landwirtschaftlich genutzten Weges mit der Bezeichnung BIE_LW_115 wird durch das Unternehmen GP Joule wie im Sachverhalt beschrieben mit einer gebrochenen bituminösen Oberfläche (Asphaltbruch) wiederhergestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan LW 115 (86 KB)