Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/123  

 
 
Betreff: Gebührensatzung zur Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/ Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Buhndorf
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Steinert, Nora-Li
Beratungsfolge:
Ortsrat Hohenhameln Vorbereitung
28.05.2026 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Ortsrat Clauen Vorbereitung
03.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ortsrat Stedum-Bekum Vorbereitung
03.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum      
Ortsrat Harber Vorbereitung
04.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Harber      
Ortsrat Mehrum Vorbereitung
09.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ortsrat Soßmar Vorbereitung
09.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Soßmar      
Ortsrat Bierbergen Vorbereitung
10.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen      
Ortsrat Equord Vorbereitung
10.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Equord      
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
11.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln  
Beschluss Vorlage 2024 019  
2024 019 Anpassung Nutzungsgebuehren Privatnutzungen  

Aufgrund des Inkrafttreten der Regelung zur Erhebung der Umsatzsteuer nach § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind privatrechtlich erhobene Gebühren steuerpflichtig. Durch die Erstellung und Abrechnung der Nutzungsgebühren mittels Gebührensatzung entfällt die Steuerpflicht.

nftig erfolgt die Abrechnung der Gebühren für alle Nutzenden per Bescheid aufgrund der Gebührensatzung in Verbindung mit der Satzung über die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude.

Die Gebühren sind auf der Grundlage der Vorlage 2024/019 in die aktuelle Gebührensatzung eingepflegt. Die entsprechende Vorlage und der Beschlussauszug sind beigefügt.

 


Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser / Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln (Gebührensatzung DGH/MZG) wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser Mehrzweckgebäude der Gemeinde Hohenhameln (138 KB)      
Anlage 2 2 Beschluss Vorlage 2024 019 (81 KB)      
Anlage 3 3 2024 019 Anpassung Nutzungsgebuehren Privatnutzungen (262 KB)