Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/116  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen", Ortschaft Mehrum; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
  Aktenzeichen:622-112
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
02.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
15.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
18.12.2025    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  

Der Bebauungsplan Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes  Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, ist am 18.07.2025 bekannt gemacht worden und somit in Kraft getreten.

 

Die Firma NewCold Coöperatif U.A. plant, in dem Bereich des Bebauungsplanes ein Kühllager zu errichten und zu betreiben, um dort vorrangig, aber nicht ausschließlich Dienstleistungen für die Produktion der Firma McCain zu erbringen. Nach Nr. 1.2 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eigenständige Logistikbetriebe nur ausnahmsweise zulässig, wenn diese überwiegend Produktionsbetrieben dienen, die von Betrieben im Bereich der angrenzenden Plangebiete erbracht werden. Mit ihrem aktuellen Betriebskonzept ist die Firma NewCold in der Lage, diese Festsetzung des Plans zu erfüllen, da die Lagerkapazität weit überwiegend für die Waren der Fa. McCain genutzt werden wird.

 

Um jedoch die betriebswirtschaftliche Planung und das Geschäftskonzept auch langfristig auf eine sichere und von einer Betriebseinstellung oder einem möglichen Ausfall der Produktion der Fa. McCain unabhängige Basis zu stellen, hat die Fa. NewCold mit Schreiben vom 30.10.2025 eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt, mit dem Ziel, die textliche Festsetzung Nr. 1.2 aufzuheben.

 

Im Hinblick auf die zu erwartenden hohen Investitionskosten für die Firma NewCold sollte dem Antrag entsprochen werden.

 

Eine Gebietsbegrenzung ist als Anlage beigefügt.


 

  1. Für den in der Gebietsabgrenzung dargestellten Bereich wird eine 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Kohlehafen“, Ortschaft Mehrum, durchgeführt.

 

  1. Die Planungskosten hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (396 KB)