Gemäß der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln vom 11.05.2006 können Vereine u.a. Anträge auf Bezuschussung jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr zur Entscheidung einreichen. Für die Mittelverteilung 2026 wurden zum Stichtag 31.10.2025 insgesamt fünf Anträge gestellt. Eine Übersicht über den möglichen Zuschuss ist als Anlage beigefügt. Seitens der Sport-AG wurde die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahmen beschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln die Verteilung der Haushaltsmittel im Bereich der investiven Sportförderung für das Jahr 2026 wie im Sachverhalt dargestellt vorzunehmen. Die Mittelverteilung für 2026 setzt allerdings die Rechtskraft des Haushaltes 2026 voraus.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
€
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
25.000,00 €
bei Produkt
421100
Nein
Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: