Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Mit Beschlussvorlage Nr. 2025/109 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Das Haushaltsjahr 2023 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 196.180,71 Euro, das sich aus einem Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis von -443.048,01 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 639.228,72 Euro zusammensetzt. Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Deckung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen. Für die Zuführung gilt das Bruttoprinzip. Überschüsse aus dem ordentlichen Ergebnis werden der dafür gebildeten Rücklage, Überschüsse aus dem außerordentlichen Ergebnis der dafür gebildeten Rücklage zugeführt. Verrechnungen finden nicht statt. Daraus ergeben sich für 2023 folgende Werte:
Die Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2024 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken. Nachrichtlich: Der Bestand der Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses wird im Rechnungsjahr 2024 kraft Gesetzes zur Deckung des oben genannten Fehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2023 verwandt und vermindert sich entsprechend. Der Bestand der Überschussrücklagen verändert sich durch die hier zu beschließende Zuführung in die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses und die Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zum 01.01.2024 wie folgt:
Der Gesamtbestand an Rücklagen aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen erhöht sich am 01.01.2024 von 3.280.003,04 Euro um 196.180,71 Euro auf 3.476.183,75 Euro. Der Rat beschließt aus dem Jahresabschluss 2023 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung einer Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 639.228,72 Euro. Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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