Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/106  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie Investitionsprogramm bis 2029
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Vorbereitung
26.11.2025 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum      
Ortsrat Harber Vorbereitung
27.11.2025 
Sitzung des Ortsrates Harber      
Ortsrat Hohenhameln Vorbereitung
27.11.2025 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Ortsrat Mehrum Vorbereitung
02.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ortsrat Soßmar Vorbereitung
02.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Soßmar      
Ortsrat Bierbergen Vorbereitung
03.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Bierbergen      
Ortsrat Clauen Vorbereitung
10.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ortsrat Equord Vorbereitung
10.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Equord      
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
11.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
18.12.2025    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 2025_106 Anlage 1 Haushaltsplanentwurf 2026  
BV 2025_106 Anlage 2 Investitionsprogrammentwurf 2026  

Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltsatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der erste Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2026 wurde den Ratsmitgliedern am 10.11.2025 zur Verfügung gestellt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/innen wurden zum Haushalt erstmals im Sommer 2025 zu Wünschen und Anregungen gehört, die teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in der Gruppe bzw. Fraktion im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst und als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden.

Die Eckdaten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans entwickeln sich im Haushaltsjahr 2026 gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

Insgesamt schließt der Gesamtergebnishaushalt im Entwurf für 2026 mit einem Jahresergebnis in Form eines Fehlbedarfs in Höhe von -7.678.000 Euro. Dieses Jahresergebnis setzt sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -7.925.200 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von +247.200 Euro zusammen.

Im ordentlichen Ergebnishaushalt geht der Verwaltungsentwurf von ordentlichen Erträgen in Höhe von 27.995.100 Euro aus, die damit um 8.414.000 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Diese Verbesserungen liegen insbesondere an höheren Auflösungserträgen aus Rückstellungen für den kommunalen Finanzausgleich.

Bei den ordentlichen Aufwendungen geht der Entwurf von 35.920.300 Euro aus, die damit um 9.245.400 Euro über den Ansätzen des Vorjahres liegen. Hier entstehen Mehraufwendungen insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Transferaufwendungen. Letztere steigen gegenüber 2025 um 8.268.100 Euro durch erheblich höhere Kreis- und Finanzausgleichsumlagezahlungen. Der Saldo des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich damit auf einen Fehlbedarf von -7.925.200 Euro.

In der Vergangenheit konnte der Fehlbedarf aus dem ordentlichen Haushalt lange durch Erträge aus der Vermarktung von Baugrundstücken im außerordentlichen Haushalt ganz oder weitgehend kompensiert werden. Hier hat sich die Lage grundlegend verändert. Nachdem seit 2024 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen ist, beträgt der Ansatz 2026 moderate 247.200 Euro. Als Saldo aus ordentlichem und außerordentlichem Haushalt bleibt damit ein Jahresergebnis als Fehlbedarf in Höhe von -7.678.000 Euro stehen.

 

Der Finanzhaushalt hat zwar keine unmittelbare Bedeutung für den Haushaltsausgleich, spielt aber eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung der Liquidität. Er unterteilt sich jeweils in Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionstätigkeit und für Finanzierungstätigkeit.

Im Entwurf des Gesamtfinanzhaushalts verringert sich die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 1.194.200 Euro auf 16.484.400 Euro. Ursächlich dafür sind analog zum Ergebnishaushalt geringere Einzahlungen bei Steuern und ähnlichen Abgaben, insbesondere der Gewerbesteuer. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 9.046.300 Euro auf 34.392.800 Euro. Grund hierfür sind entsprechend höhere Transferauszahlungen, insbesondere der Kreisumlage. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 2026 -17.908.400 Euro gegenüber -7.667.900 Euro im Vorjahr.

Die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsplanentwurf 2026 20.000.000 Euro und liegt 12.880.500 Euro über den Ansätzen des Vorjahres. Zu den wesentlichen Einzelpositionen in diesen Ansätzen wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplan verwiesen, in dem alle wesentlichen Investitionen aufgezählt werden. Den Auszahlungen stehen Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber, die sich insbesondere aus Erschließungsbeiträgen, Fördermitteln und Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen zusammensetzen. Die Gesamteinzahlungen für Investitionstätigkeit betragen 1.440.000 Euro, so dass der Saldo aus Investitionstätigkeit -18.560.000 Euro beträgt.

Als Konsequenz aus dem Saldo aus Investitionstätigkeit müssen für das Haushaltsjahr 2026 Kreditaufnahmen in Höhe dieses Saldos von 18.560.000 Euro veranschlagt werden. Gleichzeitig werden im Haushaltsjahr planmäßig voraussichtlich 1.149.400 Euro getilgt, so dass sich der Darlehensbestand voraussichtlich um 17.410.600 Euro erhöhen wird.

Die mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2029 steht nach aktuellem Planungsstand unter vergleichbaren Vorzeichen. Die Folgejahre werden im Ergebnishaushalt wahrscheinlich ebenfalls nicht ausgeglichen sein, die zu erwartenden Fehlbedarfe liegen zwischen -5.087.300 Euro für 2027 und -6.310.200 Euro für 2029. Im Finanzhaushalt wird von 2027 bis 2029 ebenfalls in Summe ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit erwartet, der zu vorgesehenen Darlehensaufnahmen zwischen 2.278.300 Euro in 2029 und 12.618.400 Euro in 2028hrt; angesichts der zu erwartenden Tilgungen von insgesamt 7.185.200 Euro erfolgt insofern eine Erhöhung der Neuverschuldung, die bis Ende 2029 im investiven Bereich auf 53.795.471 Euro ansteigt.

Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf den Haushaltsplanentwurf und die Ausführungen im Vorbericht verwiesen.

Außerdem werden nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen wie bisher üblich zu den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse und des Rats in Form einer Änderungsliste als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

 

Nach § 110 Abs. 8 NKomVG ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, wenn u.a. der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden kann. Zum Ausgleich des Ergebnishaushalts in der Haushaltsplanung sind gesetzlich mehrere Stufen vorgesehen. Wird der geforderte Ausgleich von Erträgen und Aufwendungen im selben Kalenderjahr nicht erreicht und schließt die Haushaltsplanung mit einem Fehlbedarf ab, können in einer zweiten Stufe aus Überschüssen in der Vergangenheit angesammelte Überschussrücklagen zum Ausgleich herangezogen werden.

Bis zum 31.12.2023 wurden aus den Jahresabschlüssen Überschussrücklagen in Höhe von 3.476.183,75 Euro gebildet. Da die Jahresabschlüsse 2024 und 2025 noch nicht vorliegen, stehen diese Rücklagen für die Defizitdeckung 2026 nicht zur Verfügung.

Da ein Vorgriff auf Haushaltsmittel der Zukunft in der nächsten Stufe nicht möglich ist, da diese Jahre ebenfalls Fehlbedarfe ausweisen, bleibt weiterhin die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtend.

Ein Haushaltssicherungskonzept hat die Anforderungen der Hinweise zur Aufstellung und inhaltlichen Ausgestaltung von Haushaltssicherungskonzepten und berichten (§ 110 Abs. 8 NMokVG) gemäß RdErl. d. MI v. 17.9.2019 33.1-10005 § 110 Abs. 8 (Nds. MBL. S. 1254) zu erfüllen. Dafür sind insbesondere auf der Aufwandsseite alle nicht auf Gesetz beruhenden Leistungen detailliert aufzulisten, kritisch auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen und ggf. konsequent zu reduzieren. Auch bei pflichtigen Verwaltungsaufgaben ist zu prüfen, ob die Quantität und Qualität der Aufgabenwahrnehmung noch gerechtfertigt sind. Alle Möglichkeiten der Ertragsverbesserung werden überprüft. Hierbei sind insbesondere die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung nach § 111 NKomVG zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Angemessenheit der Benutzungsgebühren zu prüfen. Sofern die Aufwandssenkungen und die anderen Ertragssteigerungen nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich wiederherzustellen, ist auch eine Erhöhung des Steueraufkommens zu prüfen.

Ein Haushaltssicherungskonzept, das innerhalb der vorgeschriebenen Zeiträume den Haushaltsausgleich nicht wiederherstellen kann, genügt nicht den Voraussetzungen des § 110 Abs. 8 NKomVG. Erst mit Vorlage eines Haushaltssicherungskonzepts, das den Anforderungen der Hinweise entspricht, liegen die notwendigen Grundlagen vor, um im Rahmen der Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Tele der Haushaltssatzung mindestens eine geordnete Haushaltswirtschaft feststellen zu können. Die Frist nach § 176 Abs. 1 Satz 6 NKomVG beginnt grundsätzlich erst mit Vorlage eines hinreichenden Haushaltssicherungskonzepts.

Die Kommunalaufsichtsbehörde hat in ihrer Verfügung zur Genehmigung des Haushalts 2025 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des HSK-Erlasses einzuhalten sind, da andernfalls die Haushaltssatzung zurückgewiesen werden muss. Die Gemeinde Hohenhameln hat durch ihren Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung eine konsequente Aufgabenkritik vorgenommen, bei der insbesondere alle freiwilligen Aufgaben überprüft worden sind. Dabei wurden alle Einzelmaßnahmen konkret und mit Angabe zum Konsolidierungsvolumen in der Anlage 1 zum Haushaltssicherungskonzept aufgeführt.

Gleichzeitig wurde festgestellt, dass das hohe Defizit nicht vor Ort verantwortet wird, sondern an ganz anderer Stelle; ein erheblicher Teil geht auf Pflichtaufgaben zurück, die nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Betroffen davon ist nicht nur die Gemeinde Hohenhameln, sondern nahezu alle anderen Kommunen ächzen vor dem Hintergrund, dass sie gesamtstaatlich Aufgaben erfüllen, ohne dass es einen entsprechenden finanziellen Ausgleich gibt, unter dieser Last.Die freiwilligen Leistungen spielen nur eine untergeordnete Rolle. Hier zu sparen ist zum einen kaum noch möglich und es würde zum anderen auch nicht nennenswert zur Verbesserung der Situation beitragen.  

Das Haushaltssicherungskonzept r 2026 sowie der Haushaltssicherungsbericht für 2025 sind dem Haushaltsplanentwurf einschließlich der erforderlichen Anlagen beigefügt.


Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 sowie das Investitionsprogramm bis 2029 werden erlassen.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Siehe Anlagen.

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2025_106 Anlage 1 Haushaltsplanentwurf 2026 (5973 KB)      
Anlage 2 2 BV 2025_106 Anlage 2 Investitionsprogrammentwurf 2026 (282 KB)