Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/080  

 
 
Betreff: 50. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bernd Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
02.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
15.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
18.12.2025    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_FNP-50Änd-Abgrenzung  

Der Kraftwerkstandort Mehrum befindet sich unmittelbar nördlich angrenzend an den Mittellandkanal. Nachdem die ersten Blöcke bereits vor einigen Jahren rückgebaut wurden, befindet sich aktuell der ehemals mit Steinkohle befeuerte Block im Rückbau.

 

Entsprechend der landespolitischen Zielstellung soll der Standort des Kraftwerkes auch weiterhin für die Errichtung von großtechnischen Energieanlagen zur Energieerzeugung, -umwandlung und -speicherung zur Verfügung stehen.

 

In Abhängigkeit von den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung könnte an dem Standort möglicherweise ein Gaskraftwerk errichtet werden.

 

Die Kraftwerk Mehrum GmbH (KWM) plant im Rahmen des Transformationsprozesses an dem Standort darüber hinaus die Errichtung eines Batteriespeichers zur Sicherung der Energieversorgung und Netzstabilität.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln stellt für den Bereich aktuell eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Kraftwerk“ dar. Nach Rücksprache von KWM mit dem Landkreis Peine ist die alleinige Zweckbestimmung „Kraftwerk“ nicht ausreichend, um die geplante Errichtung eines Batteriespeichers umsetzen zu können. Aus diesem Grund hat KWM die Änderung des Flächennutzungsplanes für sämtliche Flächen, die sich im Eigentum von KWM befinden, beantragt.   

 

Die entsprechende Gebietsabgrenzung ist der Vorlage beigefügt.


 

  1. r den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 50. Änderung in der Ortschaft Mehrum durchgeführt.

 

  1. Die Planungskosten hat der Antragsteller als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _FNP-50Änd-Abgrenzung (374 KB)