Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/054  

 
 
Betreff: Personalangelegenheit Carina Fette
Status:öffentlichVorlage-Art:Personalvorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Rogge, Pia
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Gemeindeinspektorin Carina Fette beendet am 31.07.2025 die gesetzlich vorgesehene regelmäßige Probezeit und soll anschließend in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt werden.

 

Frau Fette ist seit dem 01.09.2024 als stellvertretende Fachbereichsleiterin im Fachbereich I Zentrale Verwaltung und Finanzen tig und wird derzeit nach Besoldungsgruppe A 9 besoldet. Im Rahmen der laufenden Organisationsuntersuchung der NSI-Consult GmbH wurde für die neu geschaffene Stelle eine Stellenbeschreibung durchgeführt und eine Dienstpostenbewertung beauftragt. Eine Vorabeinschätzung hat eine Bewertung nach Besoldungsgruppe A 10 ergeben, die analog zu den kürzlich erfolgten Stellenbewertungen der Fachbereiche II und III mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Eine entsprechende freie Stelle ist im Stellenplan vorhanden.

 

Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) ist eine Beförderung grundsätzlich nicht vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit zulässig; Abweichend davon ist eine Beförderung bereits nach Ablauf der vorgeschriebenen Mindestprobezeit (ein Jahr) zulässig, wenn die Beamtin hervorragende Leistungen gezeigt hat. Diese Voraussetzung liegt bei Frau Fette vor.

 

Zusätzlich setzt die Beförderung nach § 20 Abs. 2 NBG die Feststellung der Eignung für das höhere Amt nach einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer voraus. Diese Voraussetzung liegt bei Frau Fette ebenfalls vor; aufgrund der seit dem 01.09.2024 gezeigten Leistungen wird die Eignung für das höhere Amt festgesellt.

 

Frau Fette soll mit Wirkung vom 01.08.2025 zur Gemeindeoberinspektorin nach Besoldungsgruppe A 10 befördert werden.


1. Mit Wirkung vom 01.08.2025 wird Carina Fette in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt.

2. Mit Wirkung vom 01.08.2025 wird Carina Fette zur Gemeindeoberinspektorin nach Besoldungsgruppe A 10 befördert.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

2.500

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

    125.600             

bei Produkt

111200/111300

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

6.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

6.200

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

6.400

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: