Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Sachverhalt nach Darstellung durch den Wasserverband Peine: Der Wasserverband Peine (WVP) ist in der Kommune als Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung hoheitlich tätig. Der Wasserzweckverband Peine (WZV) hat die Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung übernommen. Beide sind Kraft Satzung eigenständig für die Ausgestaltung der wasserwirtschaftlichen Dienstleistungen verantwortlich. Seit der Gründung 1952 betreibt der WVP eine Solidargemeinschaft zur Trinkwasserversorgung und seit dem Jahr 2019 auch Solidargemeinschaft zur Abwasserentsorgung. Für die öffentliche Trinkwasserversorgung sind die überwiegenden Anteile der Nutzer in dieser Solidargemeinschaft eingebunden. In der Abwasserbeseitigung sind es 12 von 17 Kommunen. Diese Solidarsysteme haben sich hinsichtlich Entgeltkonstanz und Leistungsfähigkeit über Jahre bewährt. Neben den Mitgliedern der Solidargemeinschaft sind weitere Verbandsmitglieder mit eigenständigen kostenrechnenden Einrichtungen im WVP oder WZV vorhanden, von denen einige den Wunsch geäußert haben, Mitglied in den bestehenden Solidargemeinschaften zu werden. Die drei Kommunen (Holle für Abwasser und Trinkwasser, Reinhardshagen und Delligsen für Abwasser) haben 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Solidargemeinschaft gestellt. Über den Aufnahmeantrag wird im Vorstand des WVP und WZV am 27.06.2025 entschieden. Eine weitere Mitgliedskommune des WVP hat ebenfalls Interesse an einer Mitgliedschaft in der Solidargemeinschaft bekundet. Jeder Aufnahmeantrag wird eigenständig behandelt und entschieden. Bei der Gründung der Solidargemeinschaft Abwasser haben die 10 Gründungsmitglieder die Erweiterung der Solidargemeinschaft geregelt. Um ein Mitglied in die bestehende Solidargemeinschaft aufnehmen zu können, ist eine einvernehmliche Entscheidung der Gründungsmitglieder notwendig. Diese Entscheidung soll im Rahmen einer Verhandlung mit dem beantragenden neuen Mitglied über die Rahmenbedingungen, die im Falle einer Aufnahme einzuhalten sind, getroffen werden. Diese Verhandlungen wurden am 25.04.2025 geführt. Ein wesentliches Kriterium für eine Aufnahmeentscheidung ist dabei das Verhältnis zwischen den Kostenstrukturen der Solidargemeinschaft und denen des neuen Mitglieds über einen Zeitraum von 5 Jahren und der Kompensation möglicher Kostennachteile durch das neue Mitglied. In Form einer Planungsrechnung auf Grundlage der Mittelfristplanung von 2026 bis 2030 sind die kostenrechnerischen Auswirkungen der Erweiterung gegenüber dem Basiszustand ermittelt worden. Die Auswirkungen der Integration des Bereiches Abwasser Delligsen in die Solidargemeinschaft sind marginal. Ausgehend von einer Kostenbetrachtung über die Jahre 2026 bis 2030 auf Grundlage der Mittelfristplanung ergeben sich Kostenvorteile für die Solidargemeinschaft in der Summe von 116.228 €. Durch die Berücksichtigung des Kostenvorteils über einen Zeitraum von 2026 bis 2030 reduziert sich die Kostenstruktur der Solidargemeinschaft im Mittel um 0,005 €/m³. Das zeigt, dass die Kostenstrukturen der Solidargemeinschaft und des Flecken Delligsen vergleichbar sind. Für die Solidargemeinschaft reduziert sich die Kostenprognose pro m³ um 0,5 ct bei einem Beitritt des Flecken Delligsen. Der Wasserverband Peine empfiehlt, den HVB zu ermächtigen, die Einvernehmlichkeit zur Erweiterung der Solidargemeinschaft Abwasser im Wasserverband Peine um den Flecken Delligsen zu erklären.. Nach Beratung.
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