Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/042  

 
 
Betreff: Vertrag Bereitstellung von Kindergartenplätzen durch die Gemeinde Algermissen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur Vorbereitung
12.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Sozialwesen, Jugendarbeit, Sport und Kultur ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2025-04-25 Kooperationsvereinbarung_Algermissen_Hohenhameln_Kindergarten Entwurf  

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 2025 / 029. Mit der vorgenannten Vorlage hat der Verwaltungsausschuss am 10.04.2025 dem Abschluss eines trilateralen Vertrages mit der Gemeinde Algermissen und der evangelischen Kirche, für die Übernahme einer Kindergartengruppe zugestimmt.

In den danach erfolgten Besprechungen zwischen der Gemeinde Hohenhameln, der Gemeinde Algermissen und der Kirche wurde festgehalten, dass es nur einen Vertrag zwischen der Gemeinde Hohenhameln und der Gemeinde Algermissen geben soll. Die Kirche hat einen gültigen Vertrag mit der Gemeinde Algermissen, an dem keine Änderung notwendig ist.

Besprochen wurde des Weiteren, dass die Gemeinde Algermissen mit der Gemeinde Hohenhameln 25 Plätze (1 Kindergartengruppe) abrechnet. Die Anmeldung durch die Eltern erfolgt direkt bei der Leitung der Kindertagesstätte.

Die Kinder aus Hohenhameln werden auf die zwei vorhandenen Gruppen verteilt und ergänzen damit die bereits vorhandenen Gruppen der Kinder aus Algermissen. Dies bedeutet u.a., dass nicht 25 Kinder auf einmal eingewöhnt werden müssen und eine Altersdurchmischung stattfindet. Dies ist aus pädagogischer Sicht sinnvoll. Zudem können die Kinder nach Absprache mit der Einrichtungsleitung den Gruppen mit der Betreuungszeit von 8 bis 14 Uhr oder 8 bis 16 Uhr zugeordnet werden.

Zur Vereinfachung der Abrechnung wird eine Gruppe seitens der Gemeinde Algermissen in Rechnung gestellt. Eine genaue Kostenbeteiligung kann erst nach Abrechnung mit der Trägerin angegeben werden. Bis dahin wird mit dem Betrag von 170.000 € gerechnet..


Dem Entwurf der Vereinbarung wird wie in der Anlage beigefügt zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

170.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

     

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2025-04-25 Kooperationsvereinbarung_Algermissen_Hohenhameln_Kindergarten Entwurf (474 KB)