Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mit Beschlussvorlage Nr. 2025/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt. Das Haushaltsjahr 2022 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 2.108.276,93 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 938.749,20 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 1.169.527,73 Euro zusammensetzt. Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Deckung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen. Daraus ergeben sich für 2022 folgende Werte:
Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2023 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken. Der Bestand der Überschussrücklagen erhöht sich durch die hier zu beschließenden Zuführungen zum 01.01.2023 wie folgt:
Der Gesamtbestand an Rücklagen aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen erhöht sich am 01.01.2023 von 1.171.726,11 Euro um 2.108.276,93 Euro auf 3.280.003,04 Euro.
Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2022 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen: a) Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 938.749,20 Euro, b) Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.169.527,73 Euro.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |