Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/036  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022 - Bildung von Überschussrücklagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
17.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Beschlussvorlage Nr. 2025/035 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt.

Das Haushaltsjahr 2022 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 2.108.276,93 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 938.749,20 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 1.169.527,73 Euro zusammensetzt.

Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 6 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Deckung etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen.

Daraus ergeben sich für 2022 folgende Werte:

 

Ordentliches

Ergebnis

Außerordentliches

Ergebnis

Fehlbeträge aus Vorjahren

0,00 Euro

0,00 Euro

Jahresüberschuss

938.749,20 Euro

1.169.527,73 Euro

Zuführung zur Überschussrücklage

938.749,20 Euro

1.169.527,73 Euro

 

Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2023 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken.

Der Bestand der Überschussrücklagen erhöht sich durch die hier zu beschließenden Zuführungen zum 01.01.2023 wie folgt:

 

Ordentliches

Ergebnis

Außerordentliches

Ergebnis

Bestand am 31.12.2022

27.537,46 Euro

1.144.188,65 Euro

Zuführung zum 01.01.2023

938.749,20 Euro

1.169.527,73 Euro

Bestand am 01.01.2023

966.286,66 Euro

2.313.716,38 Euro

 

Der Gesamtbestand an Rücklagen aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnissen erhöht sich am 01.01.2023 von 1.171.726,11 Euro um 2.108.276,93 Euro auf 3.280.003,04 Euro.

 

 

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Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2022 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:

a)     Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 938.749,20 Euro,

b)     Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.169.527,73 Euro.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
    freiwillig
    Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
    keine finanziellen Auswirkungen.
    folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
    Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
    Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                 Nein.
                 Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
    Ja.
    Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
    Nein.
    Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
    Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
    Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
    Nein.
    Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein       Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

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