Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/035  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2022 - Beschluss über den Jahresabschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
17.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 2025_035 Anlage Jahresabschluss 2022  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software werden die ausstehenden Jahresabschlüsse nach mehrjährigen Rückständen jetzt beschleunigt aufgeholt, so dass nun bereits der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegt werden kann.

Mit Beschluss vom 26.06.2025 – siehe Beschlussvorlage 2025/034 - soll der Rat von der Übergangsregelung nach § 2 Satz 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) Gebrauch machen und beschließen, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst. 

Ein Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt für das Haushaltsjahr 2022 damit nicht vor. Der nach § 128 Absatz 3 NKomVG aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang bestehende Jahresabschluss ist dieser Vorlage beigefügt.

Zusammenfassend lassen sich die Eckdaten des Jahresabschlusses 2022 wie folgt darstellen:

Ergebnisrechnung:

Summe ordentliche Erträge

18.056.834,26 Euro

Summe ordentliche Aufwendungen

17.118.085,06 Euro

Ordentliches Ergebnis

938.749,20 Euro

Außerordentliche Erträge

1.253.191,05 Euro

Außerordentliche Aufwendungen

83.663,32 Euro

Außerordentliches Ergebnis

1.169.527,73 Euro

Jahresergebnis

2.108.276,93 Euro

 

Finanzrechnung:

Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.405.852,08 Euro

Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.765.985,36 Euro

Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

639.866,72 Euro

Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.738.557,99 Euro

Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

8.343.886,07 Euro

Saldo aus Investitionstätigkeit

-4.605.328,08 Euro

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

4.400.000,00 Euro

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

485.014,01 Euro

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

3.914.985,99 Euro

Finanzmittelveränderung

-50.475,37 Euro

Saldo haushaltsunwirksame Vorgänge

-26.288,71 Euro

+/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres

219.211,79 Euro

Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Jahres

142.447,71 Euro

 

Bilanz:

 

31.12.2022

Veränderung zum Vorjahr

Nettoposition

30.280.460,56 Euro

+4.170.394,97 Euro

Basis-Reinvermögen

14.753.793,56 Euro

0,00 Euro

Bilanzsumme

47.734.326,39 Euro

+8.606.610,72 Euro

 

Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Beschlussfassung verspätet erfolgt.

Der erwirtschaftete Überschuss wird den bestehenden Überschussrücklagen zugeführt – siehe hierzu Beschlussvorlage 2025/036.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2022.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2025_035 Anlage Jahresabschluss 2022 (8015 KB)