Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Mit dem am 08.02.2024 erlassenen Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) wurden Übergangsregelungen für Jahresabschlüsse und konsolidierte Gesamtabschlüsse erlassen. Nach § 2 S. 1 NBKAG kann u.a. in kreisangehörigen Gemeinden die Vertretung beschließen, dass in den Haushaltsjahren bis einschließlich 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst. Der Rat kann den Jahresabschluss in diesem Fall ohne vorherige Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes beschließen. Neben der zeitlichen Beschleunigung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss können damit zusätzlich die Gebühren für die Prüfung des Jahresabschlusses eingespart werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Übergangsregelung nach § 2 NBKAG für das Haushaltsjahr 2022 in Anspruch zu nehmen.
Der Rat beschließt, dass im Haushaltsjahr 2022 die Rechnungsprüfung abweichend von § 155 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG die Prüfung des Jahresabschlusses nicht umfasst.
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