Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die Veröffentlichung im Internet für den Bebauungsplan „Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/071). Der Bebauungsplan verfolgt zusammen mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes das Ziel, anlässlich der Aufgabe des Kohlehafens Mehrum eine zukünftige gewerbliche und industrielle Nutzung der Fläche in der Gemarkung Mehrum zu ermöglichen. Die Entwurfsunterlagen wurden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 veröffentlicht. Seitens der Öffentlichkeit wurden 197 Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben. Hierbei bezog sich der überwiegende Anteil der Einwendungen auf die Auswirkungen der Planungen auf die Ortslage Hämelerwald. Die eingegangenen Stellungnahmen Dritter betreffen im Wesentlichen folgende Aspekte: Verkehr: • bereits im Bestand hohe Verkehrsbelastung auf der L 413 • bereits im Bestand Gefährdung von Radfahrern/ Fußgänger auch speziell junge und alte Verkehrsteilnehmer • bereits im Bestand Probleme in den Knotenpunkten (Ein-, Ausfahren, Queren) und zu wenig Querungshilfen • bereits im Bestand verkehrswidriges Verhalten (Geschwindigkeiten, Missachtung von Verkehrsregeln)/ Forderung nach Verkehrskontrollen • bereits im Bestand kein verkehrsgerechter Ausbau der Seitenbereiche (Fuß- und Rad wege) • projektindizierte Zunahme der Verkehre verschärft die bestehenden Konflikte bis zum Kollaps • unkorrekte Darstellung der Verkehrsentwicklung/ Nichtberücksichtigung von Verkehrs- zuwächsen • Verkehrslenkungsmaßnahmen (Routen, zeitliche Einschränkung z.B. Nachtfahrverbot) • schlechter Zustand der L 413 (Fahrbahnbelag, Senken) • zusätzliche Belastung der L 413 aufgrund Funktion als Ausweichroute der BAB 2 • keine Ausweichroute bei Unfällen auf der L 413; Schwierigkeiten für Rettungsdienste • Hinweise auf Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lehrte • Erschütterungen durch LKW • Umgehungsstraßen, Alternativrouten prüfen
Schall: • bereits im Bestand hohe Belastung, z.T. über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (mög- liche Gesundheitsgefährdung) • projektindizierte Zunahme des Lärms • eingeschränkte nächtliche Ruhe • eingeschränkte Nutzbarkeit der Freibereiche
Gesundheit: • Schädigung durch Luftverschmutzung und Feinstaub (Atemwege, Herz-Kreislauf, Krebs) • bestehende Vorerkrankungen • Geruchsbelästigungen • Anbau von Obst und Gemüse zur Eigenversorgung beeinträchtigt • Beeinträchtigung der Lebensqualität und Freizeitnutzung im Wohnumfeld • Naherholung wird beeinträchtigt • Darstellung der Maßnahmen zur Minderung der Belastungen
Naturschutz: • Beeinträchtigung FFH Gebiet "Hämeler Wald", Naturschutzgebiet HA 236 "Hämeler Wald und Sohrwiesen", LSG "Hainwald" • Beeinträchtigung von Tierarten und Erhöhung der Zerschneidungsfunktion der L 413 • Beeinträchtigung Landschaftsbild • fehlende Aussagen zum Umgang mit belasteten Erden und Bodenmanagement
Weiteres: • fehlende Alternativenprüfung für die Ansiedlung eines kartoffelverarbeitenden Betrie- bes sowie dessen Auswirkungen (Belastung Landwirtschaft, Wassermanagement, Grundwasserentnahme, Bodenmanagement) • alternative Nutzung der Hafenanlage bis hin zur Renaturierung • Wertverlust der Immobilien • Beeinträchtigung des Gut Adolphshof (Demeterhof, Betreuungseinrichtung) • Verfahrenswahl: vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich • wirtschaftliche Schwächung der Nachbarorte • Ungleichheit bei der Verteilung von Nutzen und Lasten
In Abstimmung mit der Stadt Peine wurden zu den einzelnen Aspekten Abwägungsblöcke erstellt. Diese einzelnen Blöcke wurden dann bei entsprechender Thematisierung den einzelnen Stellungnahmen zugeordnet. Eine Musterabwägung zu allen oben genannten Aspekten ist der Anlage zu entnehmen. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind anonymisiert in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage ebenfalls beigefügt. Insgesamt 54 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Mail vom 10.10.2024 über die Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme zu den von ihnen zu vertretenden Belangen bis zum 20.11.2024 gebeten. Auch diese, innerhalb der Frist eingegangenen Anregungen und Bedenken sind tabellarisch aufgelistet, mit einer Bemerkung bzw. einem Beschlussvorschlag versehen und der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen. Zur Planumsetzung werden flankierende Verträge geschlossen. Auf die entsprechende Vorlage Nr. 2025/023 wird verwiesen. Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und die weiteren Schutzgüter werden im Umweltbericht ausführlich dargelegt. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind ebenfalls ermittelt und beschrieben. Der Planentwurf und die aktuelle Begründung sind außerdem als Anlage beigefügt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||