Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/021  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Ehemaliger Kohlehafen", zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ackerköpfe", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss und Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herrr Brandes
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
12.03.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.03.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Musterabwägung Stellungnahmen Öffentlichkeit  
Tabelle Dritte -anonym- § 3 (2) B-Plan Ehem. Kohlehafen  
Tabelle TÖB § 4 (2) BauGB B-Plan Ehem. Kohlehafen  
B-Plan Ehemaliger Kohlehafen  
Begründung B-Plan Ehem. Kohlehafen  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 die Veröffentlichung im Internet für den Bebauungsplan „Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/071). Der Bebauungsplan verfolgt zusammen mit der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes das Ziel, anlässlich der Aufgabe des Kohlehafens Mehrum eine zukünftige gewerbliche und industrielle Nutzung der Fläche in der Gemarkung Mehrum zu ermöglichen.

Die Entwurfsunterlagen wurden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 20.11.2024 veröffentlicht.

Seitens der Öffentlichkeit wurden 197 Stellungnahmen zum Verfahren abgegeben. Hierbei bezog sich der überwiegende Anteil der Einwendungen auf die Auswirkungen der Planungen auf die Ortslage Hämelerwald. Die eingegangenen Stellungnahmen Dritter betreffen im Wesentlichen folgende Aspekte:

Verkehr:

 •   bereits im Bestand hohe Verkehrsbelastung auf der L 413

 •   bereits im Bestand Gefährdung von Radfahrern/ Fußgänger auch speziell junge und

     alte Verkehrsteilnehmer

 •   bereits im Bestand Probleme in den Knotenpunkten (Ein-, Ausfahren, Queren) und zu

     wenig Querungshilfen

 •   bereits im Bestand verkehrswidriges Verhalten (Geschwindigkeiten, Missachtung von

     Verkehrsregeln)/ Forderung nach Verkehrskontrollen

 •   bereits im Bestand kein verkehrsgerechter Ausbau der Seitenbereiche (Fuß- und Rad

     wege)

 •   projektindizierte Zunahme der Verkehre verschärft die bestehenden Konflikte bis zum

     Kollaps

 •   unkorrekte Darstellung der Verkehrsentwicklung/ Nichtberücksichtigung von Verkehrs-

     zuwächsen

 •   Verkehrslenkungsmaßnahmen (Routen, zeitliche Einschränkung z.B. Nachtfahrverbot)

 •   schlechter Zustand der L 413 (Fahrbahnbelag, Senken)

 •   zusätzliche Belastung der L 413 aufgrund Funktion als Ausweichroute der BAB 2

 •   keine Ausweichroute bei Unfällen auf der L 413; Schwierigkeiten für Rettungsdienste

 •   Hinweise auf Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Lehrte

 •   Erschütterungen durch LKW

 •   Umgehungsstraßen, Alternativrouten prüfen

 

Schall:

 •   bereits im Bestand hohe Belastung, z.T. über 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (mög-

     liche Gesundheitsgefährdung)

 •   projektindizierte Zunahme des Lärms

 •   eingeschränkte nächtliche Ruhe

 •   eingeschränkte Nutzbarkeit der Freibereiche

 

Gesundheit:

 •   Schädigung durch Luftverschmutzung und Feinstaub (Atemwege, Herz-Kreislauf,

     Krebs)

 •   bestehende Vorerkrankungen

 •   Geruchsbelästigungen

 •   Anbau von Obst und Gemüse zur Eigenversorgung beeinträchtigt

 •   Beeinträchtigung der Lebensqualität und Freizeitnutzung im Wohnumfeld

 •   Naherholung wird beeinträchtigt

 •   Darstellung der Maßnahmen zur Minderung der Belastungen

 

Naturschutz:

 •   Beeinträchtigung FFH Gebiet "Hämeler Wald", Naturschutzgebiet HA 236 "Hämeler

     Wald und Sohrwiesen", LSG "Hainwald"

 •   Beeinträchtigung von Tierarten und Erhöhung der Zerschneidungsfunktion der L 413

 •   Beeinträchtigung Landschaftsbild

 •   fehlende Aussagen zum Umgang mit belasteten Erden und Bodenmanagement

 

Weiteres:

 •   fehlende Alternativenprüfung für die Ansiedlung eines kartoffelverarbeitenden Betrie-

     bes sowie dessen Auswirkungen (Belastung Landwirtschaft, Wassermanagement,

     Grundwasserentnahme, Bodenmanagement)

 •   alternative Nutzung der Hafenanlage bis hin zur Renaturierung

 •   Wertverlust der Immobilien

 •   Beeinträchtigung des Gut Adolphshof (Demeterhof, Betreuungseinrichtung)

 •   Verfahrenswahl: vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich

 •   wirtschaftliche Schwächung der Nachbarorte

 •   Ungleichheit bei der Verteilung von Nutzen und Lasten

 

In Abstimmung mit der Stadt Peine wurden zu den einzelnen Aspekten Abwägungsblöcke erstellt. Diese einzelnen Blöcke wurden dann bei entsprechender Thematisierung den einzelnen Stellungnahmen zugeordnet. Eine Musterabwägung zu allen oben genannten Aspekten ist der Anlage zu entnehmen. Die vorgetragenen Anregungen und Bedenken sind anonymisiert in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.

Insgesamt 54 Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Mail vom 10.10.2024 über die Veröffentlichung in Kenntnis gesetzt und um Stellungnahme zu den von ihnen zu vertretenden Belangen bis zum 20.11.2024 gebeten. Auch diese, innerhalb der Frist eingegangenen Anregungen und Bedenken sind tabellarisch aufgelistet, mit einer Bemerkung bzw. einem Beschlussvorschlag versehen und der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

Zur Planumsetzung werden flankierende Verträge geschlossen. Auf die entsprechende Vorlage Nr. 2025/023 wird verwiesen.

Die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und die weiteren Schutzgüter werden im Umweltbericht ausführlich dargelegt. Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sind ebenfalls ermittelt und beschrieben.

Der Planentwurf und die aktuelle Begründung sind außerdem als Anlage beigefügt.

 

 

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  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in den vorliegenden tabellarischen Zusammenstellungen.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Ehemaliger Kohlehafen“, zugleich 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) als Satzung sowie die Begründung zum vorgenannten Bebauungsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

€

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

€

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

€

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Musterabwägung Stellungnahmen Öffentlichkeit (126 KB)      
Anlage 2 2 Tabelle Dritte -anonym- § 3 (2) B-Plan Ehem. Kohlehafen (33475 KB)      
Anlage 3 3 Tabelle TÖB § 4 (2) BauGB B-Plan Ehem. Kohlehafen (1365 KB)      
Anlage 4 4 B-Plan Ehemaliger Kohlehafen (1812 KB)      
Anlage 5 5 Begründung B-Plan Ehem. Kohlehafen (4118 KB)