Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/020  

 
 
Betreff: Bestätigung der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der hannIT und Beschluss der 8. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung der Hannoversche Informationstechnologien AöR
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.03.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 2025_020 Anlage 1 Wahl-Niederschrift  
BV 2025_020 Anlage 2 Satzung zur 8. Änderung der Satzung der hannIT  
BV 2025_020 Anlage 3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag  
BV 2025_020 Anlage 4 Satzung in abgeänderter Form  

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1. Nach den gemäß § 4 Abs. 6 der Anstaltssatzung der hannIT anzuwendenden Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei nannIT am 16. Mai 2024 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.

Entsprechend der Regelung in der Satzung der hannIT sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der hannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei der hannIT Beschäftigte Mitglied des Verwaltungsrates sein.

 

2. Durch Anpassung der Jahresabschlussanforderung um den Verweis auf die KomAnstVO entfällt das Erfordernis der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für hannIT, solange die Einordnung gem. HGB als große Kapitalgesellschaft noch nicht erfolgt.

Die gemeinsame kommunale Anstalt Hannoversche Informationstechnologien AöR ist inzwischen auf 38 Träger angewachsen. Dieses Wachstum erfordert eine Anpassung der Satzung. Die derzeitige absolute Deckelung der Stimmanzahl bei 50 Stimmen verursacht durch das Umsatz- und Trägerwachstum der hannIT eine Verzerrung der Stimmenanteile und soll daher auf eine relative Deckelung geändert werden, bei der der maximale Stimmrechtsanteil je Träger bei einer Stimme weniger als der Hälfte aller Stimmen liegt. Des Weiteren wird eine Sperrminorität eingeführt, so dass bei Gegenstimmen von mehr als 30% aller Stimmen ein Beschluss nicht gefasst werden kann.

 

Anlagen:

1. Niederschrift Wahlergebnis

2. Satzung zur 8. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (hannIT)

3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

4. Satzung in abgeänderter Form

 

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1. Der Rat bestätigt die per Wahl vom 16.05.2024 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT AöR (hannIT).

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

 

Jörg Gilgen, Kerstin Möller, Markus Dietzschold, Nadine Knochenhauer, Martina Fachmann, Melanie Jung

 

Folgende Ersatzmitglieder werden bestätigt:

 

Roland Krause, Ilona Strehl, Marion Brandes

 

2. Der Rat beschließt die anliegende 8. Änderungssatzung zur Anstaltssatzung der Hannoverschen Informationstechnologien AöR.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2025_020 Anlage 1 Wahl-Niederschrift (281 KB)      
Anlage 2 2 BV 2025_020 Anlage 2 Satzung zur 8. Änderung der Satzung der hannIT (186 KB)      
Anlage 3 3 BV 2025_020 Anlage 3 Öffentlich-rechtlicher Vertrag (113 KB)      
Anlage 4 4 BV 2025_020 Anlage 4 Satzung in abgeänderter Form (267 KB)