Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/006  

 
 
Betreff: Zweckvereinbarung zur Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur der Atemschutzgeräte des Landkreises Peine, Einführung von Überdrucktechnik und Vorbereitung eines Verbundes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL III Buhndorf, Andrea
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Klinge, Carsten
Beratungsfolge:
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
20.03.2025 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.03.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zweckvereinbarung AGT  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Gemäß § 2 Abs. 1 NBrandSchG bzw. § 98 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG obliegt den Kommunen die

Aufgabe, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung

haben die Kommunen u. a. auch eine entsprechende Atemschutztechnik (Pressluftatmer und

Atemluftflaschen einschließlich Zubehör – nachfolgend Atemschutzgeräte genannt) für ihre örtlichen Feuerwehren zu beschaffen, zu unterhalten und zu warten.

 

Die Kommunen beauftragen bislang den Landkreis Peine mit der Durchführung der gemeindlichen Aufgaben der Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten. Die

dafür anfallenden Kosten (Tausch von Ersatzteilen, 6-Jahres-Wartung usw.) werden derzeit individuell mit den Kommunen abgerechnet.

 

Der Nachteil an der aktuellen Verfahrensweise ist, dass eine Feuerwehr nach einem Einsatz

ihre Atemschutzgeräte zur Wartung, Prüfung und Reinigung der Feuerwehr-Technischen-Zentrale (FTZ) zukommen lässt und diese Geräte für die Dauer der Wartung nicht einsatzbereit sind

und vor Ort fehlen.

 

Daher wurde sich seitens des Kreiskommandos für die Gründung eines sog. Atemschutzverbundes entschieden. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 NKomZG wollen die Kommunen den Landkreis Peine mit der Durchführung der gemeindlichen Aufgaben der Beschaffung, Wartung, Pflege, Überprüfung und Reparatur von Atemschutzgeräten beauftragen.

 

Ziel eines solchen Atemschutzverbundes ist es, die ständige Einsatzbereitschaft der gemeindlichen und städtischen Feuerwehren sowie der Einheiten des Landkreises durch die Beschaffung

von einheitlichen Atemschutzgeräten, einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden

gesetzlichen Aufgaben, sicherzustellen.

 

Ein Atemschutzverbund hat den Vorteil, dass eine einheitliche Technik im Kreisgebiet im Einsatz

ist und durch den Verbund die Versorgung mit Atemschutzgeräten dauerhaft für alle Vertragspartner gesichert ist.

 

Es müssen zunächst noch einige Voraussetzungen geschaffen werden. Die wichtigsten Grundlagen für einen Wirkbetrieb des Verbundes sind vor allem die bauliche Erweiterung der FTZ des

Landkreises Peine (Beschluss KT vom 11.10.2023 – Vorlage 2023/093) sowie die Beschaffung

von einheitlicher Atemschutztechnik. Dafür wurde bereits im Oktober 2023 eine gemeinsame

Ausschreibung vorgenommen. Die Übergangszeit gibt den Vertragspartnern die Gelegenheit,

nach und nach die Voraussetzungen hierfür herzustellen. Nach Erfüllung aller Voraussetzungen

soll eine Zweckvereinbarung zum Atemschutzverbund zwischen den Vertragspartnern geschlossen werden.

 

Diese Zweckvereinbarung soll die Voraussetzungen beschreiben, die die einzelnen Vertragspartner herstellen müssen, um an dem späteren Verbund teilzunehmen.

 

Mit dieser Zweckvereinbarung wird sichergestellt, dass die Voraussetzungen für den Atemschutzverbund durch alle Vertragspartner geschaffen werden.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung wie als Anlage beigefügt zwischen den kreisangehörigen Gemeinden, der Stadt Peine und Landkreis Peine zur Vorbereitung des Atemschutzverbundes abzuschließen. Durch diese Vereinbarung werden die Voraussetzungen für den Wirkbetrieb des Verbundes geschaffen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

126100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweckvereinbarung AGT (164 KB)