Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 26.09.2024 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2024/060). Diese erfolgte in der Zeit vom 25.10.2024 bis einschl. 25.11.2024. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 22.10.2024 unterrichtet und entsprechend beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Außerdem befindet sich in der Anlage der Entwurf des LAP.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der beigefügten tabellarischen Zusammenstellung.
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Lärmaktionsplan nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.
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