Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 26.09.2019 beschlossen, die Hochwasserschutz-Aufgaben für das Gemeindegebiet an den Wasserverband Peine zu übertagen (Siehe Vorlage Nr. 2019/055-01). Der entsprechende Vertrag wurde am 06.12.2019 abgeschlossen und ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Inzwischen haben insgesamt 11 Kommunen dem Wasserverband Peine die Aufgabe des Hochwasserschutzes übertragen. Der Wasserverband hat mitgeteilt, dass sich durch organisatorische Änderungen und die Gründung des Wasserverbandes Harz-Heide Änderungsnotwendigkeiten der bestehenden Verträge ergeben haben. Der Wasserverband Harz-Heide wurde vom Wasserverband Peine und dem Unterhaltungsverband Oker gegründet. Das Land Niedersachsen hat zur Förderung des Interkommunalen Hochwasserschutzes ein Sondervermögen geschaffen und mit dem Wasserverband Peine / Harz-Heide einen Vertrag zur Finanzierung von Projekten aus dem Sondervermögen über 5 Mio. € abgeschlossen. Die zwischen den Kommunen und dem Wasserverband Peine zum Zweck der Aufgabenübertragung des Hochwasserschutzes geschlossenen Verträge sollen den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die existierenden Verträge sind individuell unterschiedlich ausgestaltet (je nach Entstehungszeitpunkt) und sollen auf eine einheitliche Fassung aktualisiert werden und den heutigen Rahmenbedingungen entsprechen. Der Wasserverband hat die Notwendigkeit der Vertragsänderungen daher noch einmal zusammenfassend wie folgt dargestellt. Die Änderungen wurden mit dem Umweltministerium, der Aufsichtsbehörde des Wasserverbandes Peine, abgestimmt und größten Teils nach Vorgabe des Umweltministeriums umgesetzt. 1. Keine Änderung der mit dem Hochwasserschutz übertragenen Aufgaben Auch wenn es sich teilweise um umfassende Änderungen handelt, sehen der Wasserverband Peine und das Umweltministerium keine Notwenigkeit für den Abschluss eines neuen Vertrages. Mit dem Altvertrag wurde die Aufgabe des Hochwasserschutzes übertragen, die Vertragsänderung hat das Ziel der Anpassung und Vereinheitlichung der Zusammenarbeit. Der Abschluss eines Neuvertrages hätte wesentliche Folgewirkungen, wie die erforderliche Anpassung des Vertrages mit dem Umweltministerium zum Sondervermögen sowie die Einbindung der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Peine, die es zu vermeiden gilt. Mit der Vertragsänderung werden dem Wasserverband Peine oder Wasserverband Harz-Heide die Möglichkeit des Grunderwerbs für Anlagen des Hochwasserschutzes eingeräumt. 3. Klarstellung des Prozesses zur Erstellung des Wirtschaftsplanes für Hochwasserschutz Der Prozess zur Erstellung des Wirtschaftsplanes wird für alle Kommunen einheitlich berücksichtigt. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen zwischen dem Wasserverband Peine, dessen Gremien und den Mitgliedskommunen ist eine Finalisierung im 4. Quartal möglich. 4. Klärung der Rolle des Steuerkreises Der Steuerkreis Nördliches Harzvorland ist ein Zusammenschluss ohne Rechtsform. Das Gremium zur Regelung von Angelegenheiten des Hochwasserschutzes ist der Vorstand des Wasserverbandes Harz-Heide. Der Wasserverband Peine/Wasserverband Harz-Heide nimmt weiter an Steuerkreissitzungen teil. Außerhalb des Aufgabenübertragungsvertrages kann die Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand des Wasserverband Harz-Heide und dem Steuerkreis gesondert gefasst werden. 5. Einbindung / Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Harz-Heide Die Einbindung des Wasserverbandes Harz-Heide und die Zusammenarbeit der beiden Verbände (Wasserverband Peine und Wasserverband Harz-Heide) waren im Hinblick auf die Aufgabendurchführung des Hochwasserschutzes zu definieren. 6. Anpassung aufgrund rechtlicher Änderungen Der Wasserverband Peine ist zum 01.01.2023 von privatrechtlichen Entgelten in öffentlich-rechtlichen Gebühren gewechselt. Es ist daher eine Anpassung auf das Gebührenrecht notwendig. In der Anlage ist der abzuschließende Änderungsvertrag beigefügt. Außerdem befindet sich anliegend eine synoptische Gegenüberstellung des Altvertrages und Änderungsvertrages. Zum besseren Verständnis sind im Änderungsvertrag neben den Änderungen, die den Vertragsgegenstand bilden, auch die unverändert fortgeltenden Regelungen nachrichtlich mit aufgeführt. Diese unveränderten Vertragsbestandteile sind an der Schriftart (kursiv gedruckt, kleinere Schriftart) erkennbar.
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