Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet. Die in den anliegenden Vertragsentwürfen genannten sieben Gesellschaften betreiben insgesamt zehn WEA in den Gemarkungen Bierbergen, Clauen, Mehrum und Schwicheldt. Nunmehr haben die Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln entsprechende Vertragsentwürfe übersandt mit Angeboten zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Die Vertragsentwürfe orientieren sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land.
Die als Anlage beigefügten Verträge zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an Windenergieanlagen in den Gemarkungen Bierbergen, Clauen, Mehrum und Schwicheldt werden abgeschlossen.
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