Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Gemäß der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln vom 11.05.2006 können Vereine u.a. Anträge auf Bezuschussung jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr zur Entscheidung einreichen.
Für die Mittelverteilung 2025 wurden zum Stichtag 31.10.2024 insgesamt ein Antrag gestellt. Eine Übersicht über den möglichen Zuschuss ist als Anlage beigefügt.
Seitens der Sport-AG wurde die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahmen beschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Hohenhameln die Verteilung der Haushaltsmittel im Bereich der investiven Sportförderung für das Jahr 2025 wie im Sachverhalt dargestellt vorzunehmen.
Die Mittelverteilung für 2025 setzt allerdings die Rechtskraft des Haushaltes 2025 voraus.
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