Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.06.2024 zum o.g. Antrag ist der Grundstückspreis für das Gewerbegebiet Ost befristet bis zum 31.12.2024 von 75,- € auf 55,- € gesenkt worden. Maßgeblich ist der notarielle Beurkundungstermin. Die erwartete Belebung der Grundstücksnachfrage ist zwar ausgeblieben, dennoch gibt es zum bevorstehenden Fristablauf Interessenten. Abweichend von der bestehenden Beschlusslage sollte in den folgenden Fällen der verminderte Grundstückskaufpreis auch noch nach dem Jahreswechsel gelten: Die Vorgespräche mit den Kaufinteressenten sind abgeschlossen, die geforderte Finanzierungsbescheinigung für den gesamten Grundstückskaufpreis liegt der Verwaltung vor und eine Beurkundung kann nur deshalb nicht vor dem 31.12.2024 stattfinden, da Gründe aus der Sphäre der Notarkanzlei oder der Verwaltung entgegenstehen (z.B. Schließzeiten). Eine Beurkundung hat in diesen Fällen unverzüglich und ohne Verzögerung stattzufinden. Diese Regelung sollte auch für die Folgejahre 2025 und 2026 angewendet werden, in denen ebenfalls jeweils zum Jahresende reduzierte Kaufpreise gelten.
Der Rat erklärt seine Zustimmung zu der im Sachverhalt dargestellten Regelung hinsichtlich des reduzierten Kaufpreises für das Gewerbegebiet Ost.
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